Abfertigung
-
|
Mehr
Die „Abfertigung neu“ gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1.1.2003 abgeschlossen werden (Auch für Lehrverhältnisse).
Die Beitragszahlungen der/des Dienstgebers/in (1,53 % des Bruttoeinkommens) beginnen ab dem zweiten Beschäftigungsmonat.
Das heißt: wenn jemand am 17. September zu arbeiten beginnt, sind ab 17. Oktober Beiträge zu entrichten.
Der/die Arbeitgeber/in hat diese 1,53 % des Bruttoeinkommens an die Gebietskrankenkasse abzuführen. Die Gebietskrankenkasse leitet die eingezahlten Gelder an die Mitarbeitervorsorgekasse weiter.
Frühestens bei Vorlage von 36 Beitragsmonaten kann über die Abfertigung verfügt werden.
-
|
Mehr
AK Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht
