Abfertigung Neu

Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf Abfertigung. Ab 1.1.2008 gilt die Abfertigung neu auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für selbständig Erwerbstätige.

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Unterschiede Abfertigung ALT und NEU

  • Bisher entstand erst nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen ein Abfertigungsanspruch, jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Bei der Abfertigung Neu besteht dieser Anspruch bereits ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses. Der Abfertigungsanspruch kann bei der Abfertigung Neu auch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
  • Erstmals haben auch Lehrlinge Anspruch auf Abfertigung.
  • Der Abfertigungsanspruch geht bei Selbstkündigung nicht verloren.
  • Im neuen Abfertigungsrecht werden unter bestimmten Voraussetzungen sowohl die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges als auch Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.
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Abfertigungskassen

Die Abfertigung neu lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen (= Betriebliche Vorsorgekassen) aus.

Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses muss der/die Arbeitgeber/-in monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts (auch von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen. (Dieser Betrag unterliegt nicht der Lohnsteuer.) Die Krankenkasse prüft diesen Beitrag und leitet ihn an die Abfertigungskasse weiter.

Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:

  • Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst (Arbeitgeber)
  • Mutterschutz und Krankenstand (Arbeitgeber)
  • Zeit des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (FLAF)
  • Sterbebegleitung (FLAF)
  • Bildungskarenz (AMS)
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Abfertigungskonto

Die Abfertigungskassen haben für jede Arbeitnehmerin und für jeden Arbeitnehmer ein Konto zu führen, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird.

Einmal jährlich zum Bilanzstichtag (auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) muss der/die Arbeitnehmer/-in schriftlich über den erworbenen Abfertigungsanspruch sowie die Grundzüge der Veranlagungspolitik informiert werden.

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Anspruch auf Abfertigung

Ein Anspruch auf Abfertigung besteht grundsätzlich bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und richtet sich gegen die betriebliche Vorsorgekasse (siehe unten die Bestimmungen für den Anspruch auf Auszahlung).

Sie können eine der folgenden Varianten wählen:
(Beachten Sie aber, dass Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich entscheiden müssen. Treffen Sie keine Wahl, wird das Geld in der Abfertigungskasse weiter veranlagt.)

 Wählbare Varianten
1. Auszahlung der Abfertigung
(Beachten Sie die "Bestimmungen zur Auszahlung")
2. Weiterveranlagung in bisheriger Abfertigungskasse
3. Übertragung in die Abfertigungskasse des neuen AG
4. Überweisung in eine Zusatzpensionsversicherung
5. Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen
6. Übertragung in die bestehende Pensionskasse des AN
  


Bestimmungen für den Anspruch auf Auszahlung



Nach drei Einzahlungsjahren besteht ein Anspruch auf Auszahlung bei

  • Arbeitgeberkündigung
  • unverschuldeter Entlassung
  • berechtigtem Austritt
  • einvernehmlicher Auflösung
  • Zeitablauf
  • Mutterschaftsaustritt
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht jedenfalls, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr vorliegt

  • ab Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres, wenn dieses Alter niedriger ist als das Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension
  • wenn seit mindestens fünf Jahren keine Beiträge auf das Abfertigungskonto zu leisten waren
Auszahlung bei Todesfall

  • Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod der/des Anwartschaftsberechtigten gebührt die Abfertigung der Ehegattin/dem Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner sowie den Kindern zu gleichen Teilen, sofern für die Kinder zum Zeitpunkt des Todes der/des Anwartschaftsberechtigten Familienbeihilfe bezogen wurde. Die Auszahlung der Abfertigung ist binnen drei Monaten gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse schriftlich geltend zu machen. Melden sich binnen drei Monaten keine anspruchsberechtigten Personen, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft.
Beiträge für vergangene Beitragszeiträume
  • Ab 1.1.2008 sind Beiträge für vergangene Beitragszeiträume samt Verzugszinsen aus einem bereits beendeten Arbeitsverhältnisses, die aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteiles oder eines gerichtlichen Vergleichs zu leisten sind, direkt an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer als Abfertigung auszuzahlen.
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Abfertigung bei Pensionierung

Bei Pensionierung können Sie wählen zwischen:

  • der Auszahlung der Abfertigung,
  • einer Rentenversicherung,
  • der Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteilen oder
  • der Veranlagung in einer Pensionskasse

Bei Auszahlung ist die Abfertigung wie bisher mit 6 % zu versteuern, erfolgt eine Rentenzahlung, ist diese steuerfrei (gilt ab 2006).

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Höhe der Abfertigung

Gesetzlich garantiert ist jedenfalls die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge.

Die Höhe hängt jedoch ganz wesentlich davon ab, wie viel Zinsen die Veranlagung der Beiträge einbringt. Verringert wird der Abfertigungsanspruch durch die Verwaltungskosten, die zwischen 1 und 3,5 Prozent der Beiträge ausmachen dürfen.

Der von der Abfertigungskasse ausbezahlte Betrag wird mit 6 Prozent versteuert.

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Übersicht über Ihre Abfertigungsansprüche

Wer in den letzten Jahren ein paar Mal den Job gewechselt hat, kann ein Lied davon singen: Jede Firma parkt die Beiträge für die Abfertigung in einer anderen Vorsorgekasse. Von jeder Vorsorgekasse kommt einmal pro Jahr ein Brief mit Informationen zu den geleisteten Beiträgen, der bisher erworbenen Abfertigungsanwartschaft und den Anlageergebnissen.

Bei insgesamt 10 Vorsorgekassen in Österreich kann die Papierflut ganz schön anwachsen. Das ist nicht nur lästig, es erschwert auch den Überblick.

Beiträge zusammenführen

Arbeitnehmer/-innen können jedoch die Abfertigungsbeiträge zusammenführen und der Vorsorgekasse des aktuellen Arbeitgebers übertragen. Die bislang geparkten Abfertigungsbeträge müssen aber schon mindestens 3 Jahre beitragsfrei in den Vorsorgekassen ruhen.

Wie funktioniert die Zusammenführung?

Schicken Sie einen Antrag und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an Ihre Vorsorgekasse (Musterbrief).

Warum ist eine Zusammenlegung ratsam?

Es ist übersichtlicher, alle Abfertigungsbeiträge bei einer Vorsorgekasse zu haben. Arbeitnehmer/-innen müssen sich allerdings nicht sorgen, dass ihre Beiträge verloren gehen oder "vergessen" werden, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.

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