AK-Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fördert Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die an einer steirischen Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität erstellt und bereits approbiert wurden und einen engen thematischen Bezug zum Aufgabenbereich der AK haben. Bachelorarbeiten können nicht eingereicht werden (ausgenommen Pädagogische Hochschule).

Folgende Themenbereiche kommen z. B. für eine Förderung durch die AK in Frage:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Soziale Fragestellungen (Armut, Gastarbeiter, Einkommensverteilung)
  • Situation berufstätiger Frauen
  • Wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmerbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler ...)
  • Konsumentenschutz, Konsumentenerziehung, Verschuldung privater Haushalte
  • Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Schulversuche, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
  • Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen
  • Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken
  • Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit und Gesundheit
  • Arbeitsbeziehungen, Lohnsysteme
  • Zusammenhänge zwischen Technikentwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf
  • Technik und Gesellschaft, Soziale Technik, Technikfolgenabschätzung

    Im Zweifelsfall muss die Förderungsmöglichkeit für ihre Arbeit mit dem für diese Aktion zuständigen AK-Mitarbeiter (Telefon und E-Mail siehe unten) besprochen werden.

Einreichung:

Die Einreichung für das Jahr 2012 ist in der Bildungsabteilung der AK Steiermark in der Zeit vom 9.1. bis zum 3.8.2012 möglich.
Neben einem gebundenen Exemplar der Arbeit müssen ein kurzes Antragsschreiben (mit Hinweis auf die thematische Relevanz für die AK und den Adress- und Bankverbindungsdaten der/des Einreichenden), eine Kopie des Zeugnisses oder der Begutachtung der Arbeit und ein tabellarischer Lebenslauf (mit Hinweisen auf Berufstätigkeit, Ferialarbeit, Praktika und persönliche Interessen) vorgelegt werden.
Die Einreichung kann persönlich oder per Post (Adresse s.u.) erfolgen.

Vergabe der Stipendien:

Pro Jahr werden ca. 60 Arbeiten mit einem Stipendium in der Höhe von 350 bis zu 650 € gefördert. Insgesamt stehen im Jahr 2012 dafür 30.000.- € zur Verfügung.
Die aufgrund einer AK-internen Begutachtung ausgewählten StipendiatInnen werden schriftlich verständigt und im November 2012 zur Übergabe der Stipendien in der AK in Graz eingeladen.

Arbeiten, die nicht gefördert werden können, werden den BewerberInnen per Post retourniert.

Kontakt und Anfragen

AK-Steiermark, Abteilung Bildung,Jugend und Betriebssport
Hans-Resel-G. 8-14, 8020 Graz,

Dr. Robert Neunteufel
Tel: 05/7799-2354
E-Mail: robert.neunteufel@akstmk.at

Astrid Muhr
Tel: 05/7799-2352
E-Mail: astrid.muhr@akstmk.at

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