AK-Mitgliederehrungen

Nachdem in der heutigen Arbeitswelt große Flexibilität, Um- und Weiterbildung gefordert sind und viele KollegInnen 25, 35 oder 40 Dienstjahre in einem Betrieb nicht mehr erreichen, hat der Vorstand der steirischen Arbeiterkammer beschlossen, diesem Wandel auch bei den Ehrungen Rechnung zu tragen. Die Mitglieder werden nicht mehr für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit, sondern für ihre Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer geehrt.

Eingeladen werden Männer, die ihr 50. Lebensjahr, Frauen, die ihr 45. Lebensjahr vollenden – unabhängig von den Berufsjahren. Nach diesem System kann jedem aktiven Kammermitglied seitens der AK für seine „vorbildlichen Leistungen um Dienste der Steiermark“ gedankt werden.

Die für eine Ehrung in Frage kommenden Mitglieder werden nach ihrer Wohnadresse zu einer Ehrung in Graz oder in einen der 14 Außenstellen-Bereiche eingeladen.

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