Alleinverdienerabsetzbetrag

Sie haben Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin nicht mehr als € 6.000 im Kalenderjahr verdient hat und Sie für mindestens 1 Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben.

Steht Ihnen der AVAB zu, so wird Ihre Lohnsteuer verringert. Und zwar um folgende jährliche Beträge:

€ 494,- bei einem Kind, für das Sie Familienbeihilfe erhalten
€ 669,- bei zwei Kindern, für die Sie Familienbeihilfe erhalten
zusätzlich € 220,- für das dritte und jedes weitere Kind, für die Sie Familienbeihilfe erhalten

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