Anleger nicht im Profil „legen“
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Bei Finanzanlagegeschäften verlangt die steirische AK klarere Formulierungen der Anlegerprofile und eine automatische Kopie für den Kunden, um Konsumenten besser im Streitfall zu schützen.
Ein Finanzanlagegeschäft ist nicht so harmlos wie das „Monopoly“-Spiel in der Familie. Häufig klagen Kunden über Fehlberatungen, die nur zu beweisen sind, wenn das vorgeschriebene Anlegerprofil möglichst genau ausgefüllt wurde. In diesem Protokoll wird festgehalten, wie lange ein Kunde sein Geld anlegen und welches Risiko er dabei eingehen will. Bei der Durchsicht der Anlegerprofile von Banken und Finanzdienstleistern stellt sich aber heraus, dass vieles an den Formulierungen verbesserungswürdig ist.
Der Kreditexperte der steirischen Arbeiterkammer, Peter Jerovschek, bemängelt an den Texten, dass sich einige Institute um das Wort „Verlust“ herumdrücken. Statt dessen ist von Wertschwankungen oder Risikofreude die Rede. „Wenn Kapital weniger wert werden kann, sollten die Banken das Wort Verlust auch in den Vertrag hineinschreiben“, fordert die AK. Für den Anleger leicht nachvollziehbar ist, wenn ein maximaler Verlust in Prozentangabe festgehalten wird (etwa durch die Formulierung: „Einen Kapitalverlust von viel mehr als 10% möchte ich nicht in Kauf nehmen.“)
Neben der Abfrage von den Anlagezielen ist eine genaue Bestimmung der Anlagedauer wichtig. Dem Kunden sollen ausreichend Wahlmöglichkeiten innerhalb einer bestimmten Frist (von etwa 10 Jahren) gegeben werden.
Der wichtigste Rat zum Thema Anlegerprofil aus der Sicht des Konsumentenschutzes: „Füllen Sie das Formular am besten eigenhändig aus und verlangen Sie eine Kopie“. Oft verbleibt das Dokument nur beim Akt und wird dem Kunden nicht ausgehändigt, so dass nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Mündliche Zusagen oder Garantien, die nicht im Formular vorkommen, sollten vom Finanzberater am Formular notiert werden. Im Streitfall fehlt sonst dem Kunden der Beweis, dass ein Anlageberater sorglos gehandelt hat.
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