Arbeitnehmerschutz

Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes. So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Betriebsinhaber angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Arbeitnehmer beizuziehen.

Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen relevanten Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsinspektor beiziehen.

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