Arbeitslos - was nun?

Wann gelte ich als arbeitslos?

Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, freien Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden haben.

An welches AMS soll ich mich wenden?

Zuständig ist das AMS, das sich in Ihrem Wohnbezirk bzw. in dem Bezirk befindet, in dem Sie sich ständig aufhalten.

Ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Der früheste Zeitpunkt ist der Tag, an dem Ihr Beschäftigungsverhältnis endet.

Frühzeitig arbeitslos melden

Sie können sich auch frühzeitig arbeitslos melden. Sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, können Sie das dem AMS mitteilen. Spätestens am letzten Beschäftigungstag müssen Sie die Arbeitslosenmeldung beim AMS machen. Das geht auch elektronisch über das eAMS-Konto. Je früher Sie sich melden, desto schnell bekommen Sie Ihr Geld!

Innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie persönlich beim AMS vorsprechen und Arbeitslosengeld beantragen.

Der Betreuungsplan

Das Arbeitsmarktservice erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Betreuungsplan. Im Betreuungsplan werden Maßnahmen beschrieben, um Sie möglichst schnell aus der Arbeitslosigkeit zu führen – etwa Schulungen, um Ihre Qualifikationen zu erhalten oder zu erweitern, die Ihnen am Arbeitsplatz nützlich sind.

Der Betreuungsplan soll laut Gesetz vom AMS und Ihnen gemeinsam erstellt werden. Wenn Sie sich aber mit dem AMS nicht einigen können, kann das AMS auch den Betreuungsplan einseitig festlegen. Sie können nicht rechtlich dagegen vorgehen. Vom Betreuungsplan kann auch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen abgeleitet werden, auch wenn diese ausdrücklich als Ziel im Betreuungsplan genannt sind.

Kontrolltermine beim AMS

Das AMS schreibt wöchentliche Kontrolltermine vor. Je nach Situation kann das AMS die Termine auch verringern. Die Kontrolltermine können auf einer Meldekarte bei einem persönlichen Termin vermerkt oder schriftlich vom AMS vorgegeben werden.

Bitte beachten Sie:
  • Kontrolltermine müssen Sie unbedingt einhalten! Wenn Sie sich nicht melden, verlieren Sie das Arbeitslosengeld. Sie bekommen erst wieder Geld, wenn Sie sich persönlich zurückmelden und einen Verhinderungsgrund nachweisen können.
  • Informieren Sie daher unbedingt das AMS, wenn Sie verhindert sind und nicht zum Kontrolltermin kommen können. Gehen Sie sofort nach Wegfall des Verhinderungsgrundes (z.B. Krankheit) persönlich zum AMS.

Meldepflicht

Sie sind gegenüber dem AMS meldepflichtig. Das heißt, Sie müssen jede maßgebliche Änderung dem AMS melden, zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Arbeitsaufnahme des Partners oder der Partnerin, Änderung des Partnereinkommens usw.

Arbeitslosigkeit & Krankenversicherung

Sie sind als Arbeitslose/r krankenversichert, müssen aber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der Krankenversicherungsschutz gilt auch für Ihre Angehörigen, sofern diese keine eigene Krankenversicherung haben.

Wenn Sie während des Bezuges des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe arbeitsunfähig werden, erhalten Sie ab dem 4. Tag des Krankenstandes Krankengeld in der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe. Während der ersten drei Tage des Krankenstandes zahlt das AMS das Arbeitslosengeld weiter. Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt dasselbe wie beim Krankenstand.

Nach dem Ende des Krankenstandes müssen Sie sich umgehend, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen beim AMS melden. Eine telefonische Rückmeldung ist möglich, ratsamer ist jedoch, sich persönlich oder per E-Mail zurückzumelden (bessere Beweisbarkeit).

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Alterspension?

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Alterspension (auch vorzeitige Pension!) erfüllen, bekommen Sie vorläufig bis zur Entscheidung über den Pensionsantrag das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe.

In diesen Fällen fordert Sie das AMS auf, umgehend einen Antrag auf Pension zu stellen. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden auch dann eingestellt, wenn Sie keinen Pensionsantrag einbringen - z.B. weil für Sie das Arbeitslosengeld günstiger wäre.

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