Aufgeschobene Karenz

Sie können mit Ihrem Dienstgeber vereinbaren, dass Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben, und sie bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres Ihres Kindes verbrauchen. Diese 3 Monate werden als „aufgeschobene Karenz“ bezeichnet.

Durch die Aufschiebung sind Sie flexibler, und haben auch dann Zeit für Ihr Kind, wenn es wirklich notwendig ist. So können Sie beispielsweise die Karenzzeit beim Schuleintritt Ihres Kindes verbrauchen und haben so die Möglichkeit, Ihr Kind beim Erlernen des Schulweges zu unterstützen, Lernproblemen entgegen zu wirken und dem kleinen Schulanfänger den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.

So beanspruchen Sie aufgeschobene Karenz

Die Absicht, Karenz aufzuschieben, ist dem Arbeitgeber innerhalb der Schutzfrist oder spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz der Mutter dem Dienstgeber mitzuteilen. Wird die Karenz mit dem Vater geteilt, muss der Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz des Vaters informiert werden, dass die Karenz aufgeschoben wird.

Kommt innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe keine Einigung mit dem Dienstgeber zu Stande, können Sie die Karenz zum gewünschten Zeitpunkt antreten, wenn der Dienstgeber nicht innerhalb weiterer 2 Wochen eine Klage beim zuständigen Gericht einbringt.

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