Auslandsdienstreisen

Bedingungen vereinbaren

Oft beziehen sich die in Kollektiv- oder Arbeitsverträgen enthaltenen Vereinbarungen zum Reisespesenersatz nur auf Inlandsdienstreisen.

Sie sollten unbedingt vor Antritt der Dienstreise eine Vereinbarung darüber treffen, welche Kosten Ihnen ersetzt werden. Tun Sie das nicht, können Sie nur tatsächliche Kosten verrechnen, wenn diese notwendig und nützlich sind.

Auslandstagesgelder

Aufwendungen für Dienstreisen, wie z.B. Auslandstagesgelder können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber diese nicht oder nicht in voller Höhe ausbezahlt. Die Auslandstagesgelder werden mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt. Die vollen Taggelder gelten jeweils für 24 Stunden.

Ab dem Grenzübertritt bis zur Ankunft im Inland kommen die Sätze für das jeweilige Land zur Anwendung. Für die von der Gesamtreisezeit durch die anteiligen Auslandstagsätze nicht erfassten Stunden stehen die Inlandstagesätze (€ 2,20 pro Stunde) zu.

Auslandsnächtigungsgelder

Für Nächtigungen im Ausland werden die tatsächlichen Kosten der Nächtigung ersetzt. Erfolgt kein belegsmäßiger Nachweis, werden die pauschalen Sätze der höchsten Stufe der Auslandsreiseersätze der Bundesbediensteten bezahlt.

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