Beendigung des Lehrverhältnisses

Ein Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Nur im Berufsausbildungsgesetz (BAG) angeführte Endigungs- bzw. Auflösungsgründe können zu einer vorzeitigen Beendigung des Lehrverhältnisses führen.

Die Auflösungsgründe aus dem BAG geben entweder dem/der Lehrberechtigen oder dem Lehrling die Möglichkeit, einseitig oder auch im Einvernehmen das Lehrverhältnis zu beenden. Will ein minderjähriger Lehrling sein Lehrverhältnis auflösen, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Auflösung muss immer schriftlich erfolgen.

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