Berufspraktische Tage/Wochen
-
|
Mehr
Was sind „Berufspraktische Tage und Wochen“?
In vielen Schulen werden „Berufspraktische Tage oder Wochen“ durchgeführt. Meist wird dazu „Schnupperlehre“ gesagt. Hier hast du als Schüler/in die Chance, im Rahmen dieser Schulveranstaltung einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen.
Du hast die Möglichkeit, Betriebe genauer unter die Lupe zu nehmen, Arbeitsvorgänge kennen zu lernen und eventuell auch kleine Handgriffe unter Anleitung auszuprobieren.
Nur so kannst du für dich selbst feststellen, ob du diesen Beruf einmal ausüben möchtest.
Wozu nützt eine Schnupperlehre?
Du musst bald die schwierige Entscheidung treffen, wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht. Dabei kann dir die Schnupperlehre helfen.
Die Schnupperlehre soll dich auf die Arbeitswelt vorbereiten. Du lernst in Betrieben Berufe kennen und welche Anforderungen dazu notwendig sind. Du kannst erkennen, ob dir ein bestimmter Beruf Spaß macht.
Pflichten und Entlohnung
Du musst dich an die Anweisungen deiner Lehrer/innen und der Mitarbeiter/innen des Betriebes halten, vor allem was Gefahren im Betrieb angeht. Solltest du den Ablauf der Schulveranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer/innen gefährden, kann dich dein/e Lehrer/in ausschließen und nach Hause schicken.
Da die Schnupperlehre als Schulveranstaltung gilt und nicht als Arbeitsverhältnis, hast du keinen Anspruch auf Entlohnung.
Wenn du außerhalb der Schulzeit „schnupperst“ und konkrete Arbeiten verrichten musst, entsteht ein Arbeitsverhältnis und du musst wie ein/e Hilfsarbeiter/in bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss dich bei der Gebietskrankenkasse anmelden und dir Lohn, unter Umständen auch Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und eine Ersatzleistung für Urlaub bezahlen. Schreib deine Arbeitszeiten genau mit und melde dich bei der AK-Jugend. Wir werden deine Ansprüche für dich einfordern.
-
|
Mehr
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht
