Die Berufsreifeprüfung

Wer eine Lehre oder eine Fachschule absolviert und noch keine Matura hat, kann diese nachholen: mit der Berufsreifeprüfung (BRP). Die BRP berechtigt zum Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs, und sie wird beim Bund und vereinzelt auch im Landesdienst als "B-wertig" (= wie eine Matura) anerkannt.

Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen - den AbsolventInnen der BRP stehen prinzipiell alle Studienrichtungen offen.

AK-Bonus für die Berufsreifeprüfung:

Nach Ablegung der Berufsreifeprüfung erhalten steirische ArbeitnehmerInnen einen Bonus von € 220. Ansuchen richten Sie bitte an die Bildungsabteilung der AK Steiermark, Hans Resel-Gasse 8-14.

Wer kann die BRP machen?

Personen, die

  • eine Lehre oder eine mindestens dreijährige Berufsbildende Mittlere Schule,

  • die Krankenpflegeschule oder

  • eine Schule für den Medizinisch-Technischen Fachdienst (mindestens 30 Monate)

  • oder die FacharbeiterInnenprüfung im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, können zur BRP zugelassen werden.

  • Neuerdings auch BeamtInnen in bestimmten Verwendungsgruppen (mit entsprechender Dienstprüfung), und

  • wer den dritten Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (als Abendschule das 4. Semester) erfolgreich absolviert und darüber hinaus zumindest drei Jahre Berufserfahrung hat.

  • Ganz neu: Wer ein Konservatorium, ein künstlerisches Studium oder die Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin abgeschlossen hat, kann auch zur BRP antreten.

Mit Matura gleichgesetzt

Die BRP wird allgemein als Matura anerkannt. Drei von vier Teilprüfungen können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nicht vor Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse werden unter anderem vom Berufsförderungsinstitut (bfi), den Volkshochschulen (VHS) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen durchschnittlich vier bis fünf Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, [Werk]Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen, Teilprüfungen der Matura oder Studienberechtigungsprüfung) können als Teilprüfungen angerechnet werden.

Die BRP umfasst (wenn keine Anrechnungen) vier Teilprüfungen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • und einen (beruflich orientierten) Fachbereich

Wo werden die Prüfungen abgelegt?

Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.

Wie werden die Prüfungen abgelegt?

Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. In Deutsch muss schriftlich und mündlich angetreten werden. Die Fachbereichsprüfung kann alternativ als Projektarbeit absolviert werden.

Förderungen

In jedem Bundesland gibt es Förderungen für die BRP, teilweise auch von der AK. Eine Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten bietet die Datenbank zur Weiterbildungsförderung des Unterrichtsministeriums.

Lehre mit Matura

Die Initiative „Lehre mit Matura“ sieht vor, dass Lehrlinge mit der BRP parallel zur Lehrausbildung beginnen können und keine Gebühren bezahlen müssen. Dafür gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Modell. Nähere Infos gibt es hier. Drei der vier Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden, die letzte Teilprüfung dann mit Erreichen des 19. Lebensjahres

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