Schulbeihilfe für Berufstätige
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Mit der Schulbeihilfe in Ruhe auf die Matura vorbereiten
Die besondere Schulbeihilfe macht´s möglich. Voraussetzungen: Sie müssen eine höhere Schule für Berufstätige besuchen, mindestens ein Jahr gearbeitet haben und sich für die Maturavorbereitung Urlaub nehmen (gegen Entfall der Bezüge) oder die Einstellung ihrer Berufstätigkeit nachweisen.
Höhe
Alleinstehende erhalten € 618,- monatlich, verheiratete SchülerInnen, deren Ehepartner nicht berufstätig sind, werden mit € 909,- im Monat unterstützt. Für jedes Kind, für das SchülerInnen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um weitere € 110,-.
Bezugsdauer
Die besondere Schulbeihilfe kann insgesamt sechs Monate bis zur mündlichen Matura bezogen werden und ist steuerfrei!
Wo wird sie beantragt?
Die besondere Schulbeihilfe wird persönlich bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt. Antragsformulare gibt´s in den Direktionen der jeweiligen Schule.
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