Vorsicht bei betrügerischen E-Mails
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Zahlreiche SteirerInnen erhielten ein E-Mail von einem Rechtsanwalt namens Florian Giese und sollten 100 Euro zahlen, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Werke im Internet heruntergeladen haben.
Ein glatter Betrugsversuch. "Diesen Rechtsanwalt gibt es in Deutschland tatsächlich, er hat aber mit den Mails nichts zu tun. Strafanzeige wurde bereits erstattet“, erklärt Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes.
Die Zahlungsaufforderung macht derzeit viele Konsumenten reichlich nervös. Kommt sie doch recht amtlich daher. Da wird ein Aktenzeichen zitiert, die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt wird angeführt und die Zahl der angeblich illegal heruntergeladenen und hochgeladenen musikalischen mp3s angegeben. Ein Link zu einem Urteil soll verdeutlichen, dass in solchen Fällen Schadenersatzansprüche bis 3.000 Euro verlangt werden könnten. Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu entgehen, könne man zwecks außergerichtlicher Lösung 100 Euro zahlen. Andernfalls werde das Ermittlungsverfahren eingeleitet, heißt es.
Nichts zahlen!
Konsumenten sollen bei solcher Zahlungsaufforderung nicht in Panik geraten. „Ignorieren Sie die E-Mails und zahlen Sie auf keinen Fall ein“, raten die Konsumentenschützer der AK Steiermark. Überprüfen Sie so genannte Spam-Mails immer auf Ungereimtheiten, meist enthalten sie Schreibfehler oder Aufforderungen, Daten von sich preiszugeben.
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