Cash-Tipps

Welche Beihilfen du und deine Eltern in Anspruch nehmen können bzw. wie du finanzielle Unterstützung bekommst, kannst du der Broschüre „Cash-Tipps“ entnehmen.

Negativsteuer

Anspruch: wer weniger als € 925 netto im Monat verdient hat.
Höhe: Bis zu € 110,-, bei Anspruch auf Pendlerpauschale bis zu € 240 je nach Höhe des Einkommens.
Antrag: Das Formular L1 ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erhältlich.
Einbringung: Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das entsprechende Jahr gestellt werden.
Auskünfte: Finanzämter.

Begünstigungen für Eltern

Anspruch: Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn im Einzugsgebiet keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Beträgt die Fahrtzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als eine Stunde oder ist der Ausbildungsort mehr als 80 km entfernt, sind die Voraussetzungen erfüllt.
Der Besuch eines mehr als 25 km entfernten Internates einer Berufsschule stellt bereits eine auswärtige Berufsausbildung dar.
Höhe: Es werden Pauschalkosten von € 110,- monatlich angenommen, die zu rund einem Drittel rückerstattet werden.
Antrag: L1 ist beim Finanzamt erhältlich
Einbringung: Beim Wohnsitzfinanzamt bis zu 5 Jahren von einem Elternteil rückwirkend einzureichen.
Auskünfte: Finanzämter

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