Der AK Beitrag

Ihr genauer Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen:

Pro Monat zahlt jedes AK Mitglied monatlich 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Mehr als die Hälfte der Mitglieder zahlt netto weniger als 6 Euro.

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind österreichweit rund 20 % der ArbeitnehmerInnen: Wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bekommt, viele geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge – ferner KrankenpflegeschülerInnen, Präsenzdiener und Zivildiener.

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