Dienstzettel für Freie
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Ein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben Sie nicht, aber einen Dienstzettel müssen auch freie DienstnehmerInnen erhalten.
Was ist ein Dienstzettel?
Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. ArbeitnehmerInnen haben keinen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Daher ist das Recht auf einen Dienstzettels besonders wichtig. Er dient als Beweis, was Sie mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin vereinbart haben.
Achtung!
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen einen Dienstzettel geben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
- Name und Anschrift des Dienstgebers
- Name und Anschrift des freien Dienstnehmers
- Beginn des freien Dienstverhältnisses
- bei freien Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit: das Ende des freien Dienstverhältnisses
- Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
- vorgesehene Tätigkeit
- wie hoch das Entgelt ist
- wann das Entgelts fällig ist
- Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich, am besten mit einem eingeschriebenen Brief auf, Ihnen einen Dienstzettel auszustellen. Setzen Sie ihm dabei eine Frist.
- Bekommen Sie dann immer noch keinen Dienstzettel, können Sie diesen beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen.
Vorsicht bei Abweichungen!
Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel nicht von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Enthält Ihr Dienstzettel Regelungen, die vom mündlich vereinbarten Arbeitsvertrag abweichen (z.B. niedrigeres Entgelt), weisen Sie den Arbeitgeber mit einem eingeschriebenen Brief darauf hin und ersuchen Sie ihn um Änderung. So entsteht nicht der Eindruck, Sie akzeptieren die Abweichung.
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