Eigenheime in Gruppen
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Wer bekommt eine Förderung?
Liegenschaftseigentümer, Bauberechtigter jeweils mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte (EWR-Bürger, Flüchtlinge). Die Organisation des Projektes kann durch einen Bauträger, Planer oder durch eine Interessengemeinschaft der FörderungswerberInnen erfolgen.
Wann spricht man von Eigenheimen in Gruppen?
Als Eigenheime in Gruppen gelten Projekte mit mindestens 10 – in Ausnahmefällen auch weniger – freistehenden oder aneinander gebauten Eigenheimen. Die Bauplätze dürfen je Eigenheim 800 m² nicht überschreiten. Der Vorentwurf des Projektes ist bei der Fachabteilung 13B des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zur Begutachtung einzureichen. Grundstücksteilungen dürfen erst nach positiver Begutachtung erfolgen.
Die Aufschließung ist für das gesamte Projekt durchzuführen, die einzelnen Förderungsansuchen sind möglichst gemeinsam einzureichen.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Förderungsart und Förderungsausmaß werden für jeden einzelnen Förderungswerber der Eigenheimförderung entsprechend ermittelt und dann das Förderungsausmaß um € 15.000 je Eigenheim erhöht. Falls die Bauplätze je Haus 400 m² nicht überschreiten und jeweils eine Verbindung von zumindest zwei Häusern vorliegt, wird das Förderungsausmaß um € 20.000 je Eigenheim erhöht.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Es gelten dieselben persönlichen und technischen Voraussetzungen der Eigenheimförderung und die oben beschriebenen besonderen Voraussetzungen für Eigenheime in Gruppen.
Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter www.wohnbau.steiermark.at
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