Einheitliches Verfahren
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Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 wurde das bisherige duale System von Konkurs- und Ausgleichsverfahren beseitigt und ein einheitliches Insolvenzverfahren für Unternehmer geschaffen.
Mit oder ohne Eigenverwaltung
Anstelle des in der Praxis nicht angenommenen Ausgleichsverfahrens wird als Teil des Insolvenzverfahrens ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung in der neuen Insolvenzordnung eingeführt. Es gibt aus diesem Grund auch nur mehr ein Insolvenzgesetz, die Insolvenzordnung. Die Regelungen des neuen einheitlichen Verfahrensgebäudes gelten sowohl für das weiter bestehende Konkursverfahren als auch für das Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung, wenn nicht Sonderregelungen vorgesehen sind.
Das Kernstück des neuen Insolvenzverfahrens ist daher das Sanierungsverfahren, das sowohl mit als auch ohne Eigenverwaltung möglich ist. Ob Eigenverwaltung dem Schuldner ermöglicht wird, hängt von mehreren Faktoren ab und liegt überwiegend in der Hand des Schuldners.
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