Ferialarbeit

Wenn du in den Ferien arbeitest, gehst du ein ganz normales Arbeitsverhältnis ein. Das ist erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt.

Es gelten auch für dich die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Dieser kommt für eine bestimmte Branche (z.B. Handel, Metallgewerbe usw.) zur Anwendung und regelt die Höhe deines Lohnes, deine Arbeitszeit und vieles mehr. Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden. Wenn du länger als einen Monat arbeitest, muss dir dein Arbeitgeber einen Dienstzettel geben, der diese Vereinbarungen enthält.

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