Die AK kämpft gegen Benachteiligung der Frauen

Die Position von Frauen am Arbeitsmarkt ist von zahlreichen Benachteiligungen gekennzeichnet. Häufigere Berufsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und geringfügige
Beschäftigung (474.000 Frauen im Vergleich zu 71.000 Männer arbeiten zwischen 1 und 35 Stunden wöchentlich), Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg und geringere Bewertung der von Frauen verrichteten Arbeiten haben zur Folge, dass das mittlere Jahreseinkommen (inklusive Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage) von Frauen um 40% unter jenem von Männern liegt.

Fraueneinkommen

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich klafft unverändert weit auseinander. Alles muss unternommen werden, damit diese Schere tatsächlich verringert wird.
Der Lohnunterschied lag 2002 bei 33 Prozent. Frauen verdienten durchschnittlich 1.279 Euro brutto, Männer 1.904 brutto im Monat. Auffallend dabei sind die großen regionalen Unterschiede.
Zur Verbesserung dieser Situation spricht sich die Arbeiterkammer für diskriminierungsfreie Arbeitsplatzbewertungen und ein durchschlagskräftiges Gleichbehandlungsgesetz aus.

Elternteilzeit

Die Arbeiterkammer begrüßt den Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, kritisiert aber, dass ein Großteil der Eltern von dieser Maßnahme ausgeschlossen wird. Denn das Recht auf Elternteilzeit, deren gesetzliche Regelung auf Juli verschoben wurde, soll nur für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen und erst nach einer dreijährigen Beschäftigungsdauer zur Anwendung kommen.
Wegen dieser Einschränkungen gelten die Verbesserung nur für 23 Prozent der Beschäftigten der Altersgruppen zwischen 20 und 45 Jahren. Für 77 Prozent bringt das Recht auf Elternteilzeit nichts, weil sie entweder in einem Kleinunternehmen oder noch nicht lange genug im Unternehmen beschäftigt sind.
Es muss alles daran gesetzt werden, dass Frauen der berufliche Wiedereinstieg nach der Karenz erleichtert wird. Eine begrüßenswerte Möglichkeit wäre es, die Karenz freiwillig zu kürzen und dafür als Ausgleich mehr Kindergeld zu beziehen.
Damit Frauen nicht vor die Wahl „Kinder oder Beruf“ gestellt werden, ist der Ausbau von Betreuungseinrichtungen zu leistbaren Preisen unumgänglich.

Alterssicherung

Für die eigenständige Absicherung im Alter ist primär die Erwerbsbeteiligung, die Zahl an Versicherungsmonaten sowie die Höhe des Einkommens ausschlaggebend.
In den vergangenen Jahrzehnten ist die Beschäftigung von Frauen stark angestiegen, dennoch liegt die weibliche Erwerbsquote mit 63% noch deutlich unter jener von Männern mit 76%. Damit liegt Österreich zwar durchaus im EU-Schnitt mit einer Erwerbsquote von 60% bei den Frauen und 78% bei den Männern. Eine wesentlich höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen gibt es allerdings in den skandinavischen Ländern mit rund 75%.
Um die Situation von Frauen im Alter zu verbessern, ist ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, wie deutlich höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten, Ausbau des Kündigungsschutzes nach der Karenz oder eine Neuordnung des Notstandshilferechtes. Ziel der Maßnahmen muss eine bedarfsorientierte Mindestsicherung für alle Personen sein, die das „Regelpensionsalter“ (60/65) vollendet haben.

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