Kostenfallen durch fremde Handys
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„Drum prüfe, wer sich zeitlich bindet“: Immer öfter missachten vor allem Frauen diesen klassischen Rat und unterschreiben Handy-Verträge für einen Freund, einen Bekannten oder den Sohn. Innerhalb kurzer Zeit sitzen sie auf einem fremden Schuldenberg, warnt der steirische AK-Konsumentenschutz.
Wiederholt wenden sich verzweifelte Kunden an Handybetreiber, die für andere Personen einen oder gar mehrere Verträge unterschrieben haben. Der Nutznießer telefoniert, die Rechnung erhält aber der Vertragsnehmer. Und häufig entwickelt sich die gute Absicht zu einer existenzgefährdenden Situation für den Vertragsnehmer, berichtet die Beschwerdemanagerin einer Handyfirma.
Opfer vor allem Frauen
Auffallend oft handelt es sich bei den gutmütigen Opfern um junge und ältere Frauen. So hatte beispielsweise eine Studentin für den Vater einer Arbeitskollegin zwei Verträge mit hohen Tarifen abgeschlossen. In wenigen Monaten waren Handykosten von mehr als 3.000 Euro entstanden, die an der Studentin hängen blieben, weil der Handybenützer sang- und klanglos untergetaucht war.
Bindungsfristen bis 2 Jahre üblich
AK-Experte Mario Pöschl weiß, dass rechtlich der Vertragsnehmer schlecht da steht. „Heute sind Verträge mit mindestens zwölf Monaten, in weiterer Folge von 18 oder 24 Monaten Bindungsfristen üblich. Wenn der Ex-Freund munter weiter telefoniert ohne zu zahlen, entstehen dann immense Belastungen für den getäuschten Vertragsnehmer.“ Daher warnt der Konsumentenschützer eindringlich davor, Verträge für Bekannte und Freunde abzuschließen, da daraus beträchtliche Kostenfallen entstehen können. Denn nicht immer haben die Handyfirmen Mitleid mit geprellten Kunden, wie im Fall der Studentin, der die fremden Schulden schließlich erlassen wurden.
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