FSG: Erwerbseinschränkung – einheitliche Begutachtung

Resolution

Das Bestehen von Arbeits(un)fähigkeit ist für verschiedene Leistungsansprüche von Bedeutung. Die Prüfung der Arbeits(un)fähigkeit ist unter anderem relevant für die Ansprüche auf Krankengeld, Pension und Arbeitslosengeld. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erfolgt dabei mittels medizinischer Begutachtung und wird von der jeweils zuständigen Institution (Gebietskrankenkasse, Arbeitsmarktservice, Pensionsversicherung) eigenständig und nach anstaltsspezifischen Kriterien vorgenommen.

Erfahrungen aus der täglichen Betreuung von Ratsuchenden zeigen immer häufiger, dass es von den einzelnen Institutionen einander widersprechende Gutachten über die Arbeitsfähigkeit des/der Antragsstellers/in gibt. Einerseits gelten versicherte ArbeitnehmerInnen von Seiten des AMS, nach einer entsprechenden amtsärztlichen Untersuchung als nicht mehr arbeitsfähig, andererseits ist Arbeitsfähigkeit von Seiten der Pensionsversicherung noch gegeben. Zwar sind die von den einzelnen Institutionen anzuwendenden Rechtsmaterien (z.B. der Berufschutz) unterschiedlich gestaltet, dennoch finden sich immer wieder Fallkonstellationen (ungelernte ArbeitnehmerInnen ohne Berufschutz), für die bei ähnlicher Rechtslage die behördlichen Entscheidungen stark voneinander abweichen und für den Versicherten nicht nachvollziehbar sind.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, die Einrichtung einer Gesundheitsstraße für eine einheitliche Begutachtung hinsichtlich der Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit bei gleichzeitiger Bindung der einzelnen Institutionen an deren Ergebnis zu schaffen.

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