FSG: Kontrollen am Arbeitsplatz

Antrag

Die Arbeiterkammer und der ÖGB werden immer häufiger mit Anfragen konfrontiert, ob bzw. unter welchen Bedingungen Überwachungsanlagen (insbesondere Videoüberwachungsanlagen) im Betrieb zulässig sind. Meist beschweren sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber, dass sie über die Installierung der Videoanlage nicht informiert wurden und ihnen auch nicht bekannt ist, in welchem Umfang tatsächlich Aufzeichnungen vorgenommen werden.

Betroffen von dieser Problematik sind primär jene Beschäftigten, in deren Betrieb kein Betriebsrat besteht bzw. aufgrund der Betriebsgröße kein Betriebsrat gewählt werden kann. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist der Einsatz von Kontrollmaßnahmen, welche die Menschenwürde berühren, auch in diesen Betrieben nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulässig, jedoch sind die Betroffenen in der Regel nicht in der Lage, ihre Rechte auch durchzusetzen.
Ein wirkungsvoller Schutz vor Kontrollen am Arbeitsplatz, welche die Menschenwürde berühren und zum Teil sogar verletzen, ist daher nur dann erreichbar, wenn die konkreten Maßnahmen behördlich überprüft werden
können.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, eine Novelle des Arbeitsinspektionsgesetzes zu initiieren, mit der die Kontrollkompetenzen der Arbeitsinspektion erweitert und Sanktionsmöglichkeiten gegen unzulässige Kontrollmaßnahmen geschaffen werden.

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