FSG: Mobiles Internet im Inland
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Antrag
Durch die schnelle Verbreitung des Mediums Internet in den vergangenen Jahren sind KonsumentInnen bei Nutzung des mobilen Internetzuganges am Handy oder Notebook häufig mit horrenden monatlichen Rechnungen konfrontiert, die für sie oft gar nicht nachvollziehbar sind.
Einerseits resultieren die hohen Rechnungen aus der auf Unwissenheit der KonsumentInnen beruhenden Fehleinschätzung des eigenen Surfverhaltens und aus mangelnder Nutzung von Vorab-Informationsmöglichkeiten über mögliche Kosten. Andererseits aber zeigen auch die Telekommunikationsanbieter wenig Interesse daran, die KonsumentInnen ausreichend und leicht zugänglich auf die Kosten hinzuweisen und vor Überschreitungen schützen zu wollen. Durch diese Problematik geraten viele KonsumentInnen ungewollt in die Schuldenfalle.
Geeignete Schutzbestimmungen fehlen – sofern es sich um die Nutzung des Internets in Österreich handelt – völlig. Im Gegensatz dazu wurde basierend auf einer EU-Verordnung bei der Nutzung im Ausland mittlerweile eine ab 01.07.2010 zwingend vorgesehene Kostenobergrenze eingeführt, die bei € 60,-- pro Monat liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Im Inland gibt es nicht einmal die Verpflichtung, dass bei Verbrauch des gesamten Volumens eine Verständigung erfolgen muss.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, die Telekommunikationsanbieter zu verpflichten, Vorschriften einzuhalten, die garantieren, dass die KonsumentInnen
- über den Verbrauch des monatlichen Guthabens nachweislich und in geeigneter Form informiert werden,
- über die Kosten bei Überschreitung ausreichend informiert werden, und dass über diese Nutzung ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss,
- durch eine Sperre des Internetanschlusses bei Erreichen eines fixen Rechnungsbetrages als Datenlimit vor einer Kostenexplosion geschützt sind.
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