FSG: Sparen bei behinderten Menschen

Resolution

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung der Leistungs- und Entgeltverordnung für Steirische Behinderteneinrichtungen ist das Ergebnis aktueller Sparpolitik der Landesregierung. Der Entwurf führt bei dessen Realisierung jedoch bei den Personen mit Beeinträchtigungen und den Beschäftigten der Trägerorganisationen zu erheblichen Verschlechterungen.
Einerseits wird das Verhältnis von Klienten zu BetreuerInnen (Personalschlüssel) deutlich zu Lasten aller Beteiligten reduziert. Die angedachte Verringerung des Personalschlüssels hätte zur Folge, dass für nahezu alle Betreuungsleistungen in Zukunft weniger Betreuungszeit zur Verfügung steht. Bei gefordertem gleichbleibendem Klientenstand führt dies nicht nur zu einer unzumutbaren Arbeitsverdichtung, sondern auch zu unausweichlichen Kündigungen beim Betreuungspersonal.
Andererseits werden die Leistungsentgelte erheblich – um zum Teil bis zu 30 % – vermindert. Da der überwiegende Teil der Aufwendungen im Behindertenbereich Personalkosten sind, stellt eine Verminderung der Leistungsentgelte eine direkte Personalkürzung dar. Diese Sparmaßnahme wird darüber hinaus noch dadurch verschärft, indem mittelbare Arbeitszeiten (Vor- und Nachbereitungszeiten) nicht mehr abgegolten werden sollen.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden Entwurf dahingehend zu überarbeiten, dass es im Behindertenbereich weder bei den Klienten in der Betreuung noch den Beschäftigten bei den Arbeitsbedingungen zu einer Verschlechterung und vor allem zu keinen Kündigungen kommt.

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