FSG: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Resolution
Für Österreich lässt sich in den vergangenen 40 Jahren eine deutlich zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen feststellen. 1961 waren 53% der 15- bis 64-jährigen Frauen erwerbstätig oder arbeitslos, 2006 waren es bereits 67% – und das trotz verlängerter Ausbildungsphase und deutlich früherem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Damit näherte sich die Erwerbsquote der Frauen tendenziell jener der Männer an.
Trotzdem änderte sich bei der Aufteilung der Familienpflichten nur wenig. Noch immer beanspruchen nur 3 bis 5% der Väter eine Karenz, noch immer beziehen auch fast ausschließlich Frauen das Kinderbetreuungsgeld.
Um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter zu schaffen, Vätern leichteren Zugang zur Karenz zu ermöglichen und mehr Gerechtigkeit beiden begleitenden finanziellen Ansprüchen zu erreichen, sind dringend neue gesetzliche Regelungen bzw Änderungen in bestehenden Gesetzen nötig.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert daher von der Bundesregierung insbesondere folgende Maßnahmen ein:
• Ausdehnung der Änderungen bei der Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes auf Bezüge vor dem 1. 1. 2008.
• Bei der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld soll eine Wahlmöglichkeit zwischen der betragsmäßigen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich geschaffen werden.
• Umsetzung des vom Parlament am 24. 9. 2008 beschlossenen Entschließungsantrages für ein einkommensabhängiges Karenzgeld.
• Regelungen für einen „Papamonat“ im Väterkarenzgesetz treffen.
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