FSG: Vermögensbezogene Steuern
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Resolution
Vermögen sind in Österreich höchst ungleich verteilt und tragen im internationalen Vergleich wenig zum Gesamtsteueraufkommen bei. Das reichste Prozent der Haushalte hält 27 Prozent des gesamten Geldvermögens. Das oberste Promille (0,1%) besitzt über 8 Prozent des gesamten Geldvermögens. Dieser Wert wird von der gesamten unteren Hälfte der Haushalte gerade erreicht, die ebenfalls über 8 Prozent des gesamten Geldvermögens verfügt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Immobilienvermögen. Das reichste Hundertstel der Haushalte hält allein 190 Mrd. Euro, also mehr als 20 Prozent des gesamten Immobilienbesitzes. Die obersten zehn Prozent besitzen über 60 Prozent des Immobilienvermögens. Die Parallelen zur Geldvermögensverteilung sind offenkundig: da wie dort besitzt eine Minderheit den Großteil des Vermögens.
Wie ungleich die Beiträge sind, die von unterschiedlichen Gruppen ins Budget fließen, zeigt eine Zahl: 65 Prozent der gesamten Steuereinnahmen in Österreich kommen aus Lohnsteuer und Mehrwertsteuer, das sind zwei Drittel der Abgaben. Vermögensbezogene Abgaben machen in Österreich hingegen nur 1,4 Prozent des gesamten Abgabenaufkommens aus. Zum Vergleich: Der EU-Schnitt der Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern liegt bei 5,4 Prozent. Bei jährlichen Steuereinnahmen des Gesamtstaates von 76 Mrd. Euro würde eine Anhebung auf EU-Schnitt zusätzliche Einnahmen von 3 Mrd. Euro bringen. Das „Sparpaket 2011“ beinhaltet dahingehend durchaus gute Ansätze, wie die Abschaffung einer Steuerbegünstigung für Stiftungen (Zwischenbesteuerung) oder die Einführung einer Vermögenszuwachsbesteuerung mit einem Endbesteuerungssatz von 25%.
Dies erscheint im Zuge der notwendigen Budgetkonsolidierung jedoch zu wenig. Die Vermögenden in Österreich leisten darüber hinaus keinen nennenswerten Beitrag.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, Vermögen gerechter zu besteuern:
- Adäquate Besteuerung der Gewinne aus Stiftungen in Analogie zur Besteuerung von Aktiengesellschaften.
- Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer bis zur Verwirklichung einer Finanztransaktionssteuer auf Veräußerungen von Finanzobjekten.
- Abschaffung der Steuerprivilegien die durch die Gruppenbesteuerung ermöglicht werden.
- Einführung eines neuen Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen über einer Million Euro. Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 50% auf 60% ab diesem Einkommensbereich.
- Sanierung der Gemeindefinanzen durch eine moderate längerfristige Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte, welche international bereits überwiegend Anwendung findet.
- Neujustierung der Bodenwertabgabe um Bodenspekulationen zu verhindern bzw. zu vermeiden.
- Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managerbezügen als Betriebsausgabe beginnend ab einem Jahresbetrag (inkl. Boni, Abfertigungen etc) von 500.000 Euro aufwärts.
- Einführung einer progressiv gestaffelten Vermögenssteuer für Privatpersonen und Stiftungen mit einem Freibetrag von Euro 500.000 und einem Eingangssteuersatz von 0,25%.
- Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für große Vermögen.
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