FSG: Wohnbeihilfensenkung
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Resolution
Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe des Landes Steiermark betrugen im Jahr 2010 73,9 Millionen Euro. Das formulierte Einsparungsziel beträgt 17,2 Millionen Euro, das ist fast ein Viertel der Ausgaben des Jahres 2010. Damit sollen die Ausgaben auf das Niveau des Jahres 1999 zurück geführt werden, ohne Rücksicht darauf, dass die Mieten und Betriebskosten inzwischen erheblich gestiegen sind.
Mit dem Entwurf der Abänderung der Wohnbeihilfenverordnung soll der Betriebskostenförderungsanteil an der Wohnbeihilfe für Mietwohnungen radikal und ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe um die Hälfte gekürzt werden. Die Last der Kürzung wird systematisch auf die niedrigeren Einkommensbereiche bei den Mietern abgewälzt, die geschätzten über 17 Millionen Euro Einsparungen sind demnach in Relation zum Einkommen vorwiegend von den Einkommensschwächsten zu tragen. Immerhin sollen 38.000 Haushalte – eine genaue Statistik über die Wohnbeihilfe wird nicht veröffentlicht – und damit ein Viertel der Hauptmietwohnungen in der Steiermark von der Kürzung betroffen sein.
Die Maßnahme kann für Einkommensschwache, für kinderreiche Familien, PensionistInnen, Teilzeitbeschäftigte, AlleinerzieherInnen und Arbeitslose dazu führen , dass sie sich einen zeitgemäßen Wohnungsstandard nicht mehr leisten können und in Substandardwohnungen und Kellerlöcher abgeschoben werden - verbunden mit den Folgewirkungen der sozialen Ausgrenzung. Nicht zuletzt klagen Gemeinnützige Bauvereinigungen sogar bei den durch derzeit niedrigere Zinssätze etwas günstigeren objektgeförderten Wohnungen über zunehmende Delogierungen und Leerstehungen. Die beabsichtigte Senkung der Wohnbeihilfe wird diese
Entwicklung noch verschärfen.
Allein diese Wirkung ist Beweis dafür, dass in der Sparwut einfallslos auf die Schwächsten und hier wiederum nur auf MieterInnen gezielt wird. Es ist natürlich einfacher handstreichartig Pauschalkürzungen zu verordnen, als beispielsweise die mietzinssenkenden Möglichkeiten des Wohnbauförderungsrechtes gegen VermieterInnen und Banken zur Abfederung auszunützen.
Reformen der überholten Mietzinsbildungsregelungen und der Wohnbaufinanzierung blieben aus und die seit Jahren bekannten Ungereimtheiten beim Einkommensbegriff wurden nicht einmal angetastet.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung aus all diesen Gründen auf, diese unsoziale Einzelmaßnahme zurückzuziehen und eine durchgängige wohnbauförderungsrechtliche Reform der historisch überholten Konzeption durchaus auch unter sozial ausgewogenen Einsparungsüberlegungen in Angriff zu nehmen.
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