Geld und Steuer

Wenn du in den Ferien arbeitest, bzw. dir übers Jahr ein Taschengeld verdienst, hast du im darauffolgenden Jahr die Möglichkeit, dir vom Finanzamt Geld zurück zu holen.

Lohnsteuer

Das Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis ist prinzipiell steuerpflichtig. Das heißt, ab einem Einkommen von ca. € 925,- netto ist auch Lohnsteuer zu bezahlen. Schüler/innen können sich aber die einbezahlte Lohnsteuer im nächsten Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen.
Wer keine Steuer bezahlt hat, weil das Einkommen zu gering ist, hat Anspruch auf Negativsteuer und erhält maximal € 110,- vom Finanzamt rückerstattet.
In beiden Fällen ist das Formular „Arbeitnehmerveranlagung“ auszufüllen und im darauf folgenden Jahr an das zuständiges Wohnsitzfinanzamt zu schicken.
Das Formular L1 (Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) ist von der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen herunter zu laden oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erhältlich.
Auskünfte erteilt das Wohnsitzfinanzamt. Die Anträge können für die letzten 5 Jahre mit dem jeweiligen Formular für das entsprechende Jahr gestellt werden.

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