Geförderter Geschosswohnbau
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Wer bekommt eine Förderung und was wird gefördert?
Eigentumswohnungen: Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden
Mietwohnungen: Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden, Gemeindeverbände
Wohnheime (z.B. Seniorenheime, Studentenheime): Gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige und karitative Einrichtungen
Die Förderung erfolgt in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen und nichtrückzahlbaren Förderungsbeträgen für ökologische Maßnahmen.
Wie erhält man eine geförderte Wohnung?
Es ist eine Anmeldung bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung (siehe Download) oder eine Vormerkung im Gemeindeamt notwendig. Gewünschte Wohnungsgröße, Familiengröße und Einkommen sowie die derzeitigen Wohnverhältnisse sind anzugeben.
Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger, EWR-Bürger oder Flüchtlinge, deren Nettoeinkommen (jährlich) folgende Grenzen nicht übersteigt:
1 Person..........€ 34.000
2 Personen......€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist eine Förderung zu den Bedingungen des „Wohnbauschecks“ möglich.
Die Nutzfläche ist mit 90m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10m², höchstens bis 150m².
Eigenmittel: Grund- und Aufschließungskosten sowie die auf die Baukosten der Wohnung entfallende Mehrwertsteuer (rund 16 % der Gesamtbaukosten). Zusätzliche Eigenmittel bei Überschreitung der förderbaren Gesamtbaukosten.
Für Eigentumswohnungen, für die vor 1. Juni 2004 die Förderungszusicherung ausgestellt wurde und nach 31. Mai 2004 kein Eigentümerwechsel erfolgt, wird Wohnbeihilfe gewährt.
Mietwohnungen:
Einkommensgrenzen (netto jährlich) bei Mietwohnungen:
1 Person.............€ 34.000
2 Personen.........€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500.
Eigenmittel: Für eine Mietwohnung können Grund- und Aufschließungskosten einmalig, in Teilbeträgen oder im Rahmen der Mietenvorschreibung verrechnet werden. Beim Auszug aus der Wohnung wird die Anzahlung rückverrechnet.
Für Mietwohnungen wird Wohnbeihilfe gewährt.
Mietkaufwohnungen:
Eine geförderte Mietwohnung, die ab 1994 errichtet wurde, kann nach zehnjähriger Nutzung über Antrag vom Mieter (österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger, Flüchtling) gekauft werden.
Einkommensobergrenzen bei Mietkaufwohnungen:
1 Person.............€ 34.000
2 Personen.........€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500.
Für Mietkaufwohnungen wird bis zur Übertragung in das Wohnungseigentum Wohnbeihilfe gewährt.
Sozialmietwohnung:
Durch Übernahme der Grund- und Aufschließungskosten durch die Gemeinde, Eigenmitteleinsatz des Bauträgers und erhöhte Förderung des Landes ergibt sich ein niedrigerer Mietzins. Für solche Wohnungen ist keine Anzahlung zu leisten und es wird Wohnbeihilfe gewährt.
Wohnheime:
werden wie Mietwohnungen gefördert, allerdings unter Einbeziehung der Allgemeinflächen. Für Wohnheime wird keine Wohnbeihilfe gewährt.
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