AK fordert Pflichtpraktikumsgesetz
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Ein Pflichtpraktikumsgesetz zur besseren Absicherung der PflichtpraktikantInnen fordert AK-Präsident Walter Rotschädl. Eine AK-Studie förderte zum Teil erhebliche arbeits- und sozialrechtliche Mängel zu Tage.
Rund 11.000 steirische SchülerInnen und Studierende müssen im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum als Ergänzung zu ihrer theoretischen Ausbildung absolvieren. „Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass bei den Pflichtpraktika Probleme auftreten. Mit einer Studie wollten wir nun herausfinden, ob es sich dabei um die berühmten Einzelfälle handelt, oder ob Probleme hinsichtlich der Bezahlung, der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung oder des korrekten Umgangs mit Überstunden häufiger vorkommen“, umreißt die Leiterin der AK-Jugendabteilung, Mag. Ursula Strohmayer, die Ausgangslage für die Studie, bei der mehr als 500 SchülerInnen und rund 100 Studierende über ihre Erfahrungen befragt wurden.
Gratisarbeit bzw. Überstunden
Die wichtigsten Ergebnisse: Jeweils 53 % der SchülerInnen und Studierenden mussten Überstunden leisten, aber nur 48 % der betroffenen SchülerInnen und 67 % der Studierenden wurden diese Überstunden auch abgegolten. Immerhin 16 % der SchülerInnen und gar 39 % der Studierenden erhielten gar kein Entgelt. Der Durchschnittslohn der SchülerInnen betrug 750 Euro, jener der Studierenden 670 Euro, wobei 70 % der Studierenden weniger als 500 Euro für ihre Arbeitsleistung erhielten. Zur Sozialversicherung angemeldet waren 83 % der SchülerInnen und 52 % der Studierenden (Details in der Infobox).
Mindestgehalt und Sozialversicherung
Dass PflichtpraktikantInnen nicht sozialversichert sind, nur Almosen oder unter Umständen gar keine Bezahlung erhalten, bezeichnet AK-Präsident Walter Rotschädl als „nicht akzeptabel“. PflichtpraktikantInnen seien als ArbeitnehmerInnen mit allen Rechten und Pflichten zu betrachten: „Sonst wird die Ausbildung zur Ausbeutung.“ In einem Pflichtpraktikumsgesetz sollten der Begriff definiert, ein Mindestentgelt für Bereiche, bei denen es keinen Kollektivvertrag gibt, eingeführt und die Sozialversicherungspflicht festgeschrieben sein, fordert Rotschädl.
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