„Gewinne“ zum Wegwerfen
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Haben auch Sie einen Gewinn gemacht, ohne an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben? Dann sollten Sie Einladungen zu einer „Gewinnübergabe“ in Slowenien schnell wegwerfen, warnt der AK-Konsumentenschutz.
Auslands-Werbefahrt schränkt Konsumentenrechte ein
Der Bluff mit Werbefahrten hört nicht auf. Derzeit überrascht eine bayrische Postfachfirma namens „Bavaria Reisen UG“ zahlreiche Steirer mit der Mitteilung, sie sollten sich einen Gewinn von „5.000 Euro in bar“ Anfang Juni bei einem Ausflug ins „sonnige Slowenien“ auszahlen lassen.
„Vergessen Sie solche Versprechungen“, warnt AK-Konsumentenschützerin Mag. Bettina Schrittwieser gutgläubige Opfer. Auf Grund verschärfter Bestimmungen der heimischen Gewerbeordnung führen die Werbefahrten vermehrt ins Ausland. Dadurch erleiden Konsumenten gravierende Nachteile, wenn sie von einem Vertrag zurücktreten wollen.
Lockbriefe wegwerfen
„Sie können auch kein Postfach klagen, wenn sie keinen Gewinn erhalten“, weist die AK-Expertin darauf hin, dass im Einladungsbrief die „Gewinner“ nur für den 1. Preis „nominiert“ wurden. Der Hauptgewinn geht in jedem Fall an den Veranstalter, der mit einem Gratisessen lockt, aber tatsächlich Reisen verkaufen will.
Konsumenten ersparen sich unnötigen Ärger, wenn sie solche Lockbriefe wegwerfen. „Oft werden Leute an den angekündigten Haltestellen gar nicht abgeholt oder in den Verkaufsshows mit Gutscheinen für Reisen geködert, die Bearbeitungsgebühren oder einen Reisepartner bedingen.“
(siehe auch KonsumentInneninfo in der Infobox)
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