Gesetzliche Grundlagen der Lehrlingsausbildung

Die gesetzlichen Grundlagen der Lehrlingsausbildung finden sich in einer Vielzahl von Bestimmungen wieder. Als Gesamtes regeln sie beginnend mit dem Abschluss des Lehrvertrages über Arbeitszeit- und Haftungsbestimmungen bis hin zur Weiterverwendung nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung den Ablauf eines Lehrverhältnisses.

Die wichtigsten Bestimmungen für die Lehrlingsausbildung finden sich im

  • Berufsausbildungsgesetz,
  • Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz,
  • Schulgesetz (Berufsschule),
  • anzuwendenden Kollektivvertrag,
  • Arbeitsverfassungsgesetz,
  • AusländerInnenbeschäftigungsgesetz,
  • Urlaubsgesetz,
  • Mutterschutzgesetz,
  • Väter-Karenzgesetz,
  • Arbeitsplatzsicherungsgesetz,

    und in weiteren relevanten Verordnungen.

Lehrberechtigte und Ausbildungspflicht

Sinn und Zweck eines Lehrverhältnisses ist die Ausbildung im vereinbarten Lehrberuf. Der/Die Lehrberechtigte ist verpflichtet, für diese Ausbildung zu sorgen und den Lehrling unter Beachtung der Ausbildungsvorschriften selbst zu unterweisen. Ist dies nicht möglich, muss er/sie die Unterweisungen durch geeignete Mitarbeiter/innen (Ausbilder/innen) vornehmen lassen.

Um Lehrlinge ausbilden zu können, muss der Lehrbetrieb (die Ausbildungsstätte) so eingerichtet sein und auch so geführt werden, dass die im Berufsbild vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse tatsächlich vermittelt werden können.

Der/Die Lehrberechtigte muss neben dem fachlichen Wissen auch über die für die Ausbildung von Lehrlingen erforderlichen pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Kenntnisse verfügen, anderenfalls ein/e Ausbilder/in mit den entsprechenden Voraussetzungen zu betrauen ist.

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