Hochwasserschäden nur zum Teil gedeckt
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Katastrophenschäden werden von herkömmlichen Eigenheim- und Haushaltsversicherungen nur zu einem Bruchteil abgedeckt. Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt daher, die Deckungssummen von Versicherungen zu überprüfen.
Die sintflutartigen Regengüsse der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass vermehrt Keller und andere Gebäudebestandteile überflutet wurden. Grundsätzlich ist für diese Schäden die Sturmschadenversicherung (Gebäudebestandteile) bzw. die Haushaltsversicherung (Inventar) zuständig. Da es sich bei den gegenständlichen Schäden meist um so genannte Naturereignisse handelt, sind diese in den Versicherungen nicht gedeckt. Sie werden normalerweise durch eine Zusatzklausel in die Verträge eingeschlossen.
Deckungssummen zwischen 3.000 und 10.000 Euro
Dieser Einschluss ist ein Katastrophenschutz und beinhaltet meist Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau, Vermurungen, Erdbeben, Lawinen etc. Der Katastrophenschutz ist allerdings nicht mit der vollen Versicherungssumme versichert. Die Versicherungen bieten unterschiedliche Erstrisikosummen an. Üblicherweise zwischen 3.000 und 10.000 Euro.
Daher empfehlen AK-ExpertInnen, bei Abschluss oder Überarbeitung der Versicherung, nach dem genauen Deckungsumfang und den Deckungssummen dieses Katastrophenschutzes zu fragen, da im Schadensfall, bei genannten Schäden, maximal diese Deckungssumme bezahlt wird.
Schäden sofort melden
Achtung: VersicherungsnehmerInnen sind zur Meldung des Schadens an das Versicherungsunternehmen verpflichtet, der Schaden muss – am besten sofort – längstens aber innerhalb von 3 Tagen bei der Versicherung gemeldet werden, wobei es klug ist, auch das Schadensausmaß bzw. Bilder beizulegen, damit die Versicherung das Ausmaß erkennen kann und eventuell einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung beauftragt. Bis zur endgültigen Schadensfeststellung dürfen die beschädigten Teile nicht verändert oder weggeworfen werden, es sei denn es handelt sich um notwendige Schadensminderungsmaßnahmen.
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