Abo-Rechnung für nicht geführte Telefonate
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Mehrwertdienste sind eine gängige Konsumentenfalle. Ein Obersteirer sollte mit einem monatlichen Abodienst abkassiert werden, konnte aber nachweisen, die angeblichen Telefonate nicht geführt zu haben.
72 Euro für nicht getätigtes Monatsabo
Die offenbar aus Tschechien operierende Firma Teleinside s.r.o. (mit einer Postadresse in Retz, NÖ) hatte den Steirer mit einer Zahlungsaufforderung über 72 Euro für angeblich geführte Telefonate mit einer Mehrwert-Hotline überrascht, in der Rechnung wurden die Tage, an dem die Gespräche stattgefunden haben sollten, angeführt. Der Steirer forderte daraufhin vom eigenen Netzanbieter einen Einzelverbindungsnachweis an, die strittigen Mehrwertnummern waren jedoch nicht angeführt.
Einzelverbindungsnachweis half
Auf Intervention von Mag. Guido Zeilinger, Referent des obersteirischen Konsumentenschutzzentrums in Leoben, trat der Mehrwertdienst den Rückzug an und stornierte in weiterer Folge die Rechnung. Auffallend war auch, dass man auf Grund der Telefonnummer nicht sofort erkannte, dass es sich um eine Mehrwertnummer handelt. Vor fragwürdigen Rechnungen von Mehrwertdiensten schützt man sich sinnvollerweise mit Hilfe des eigenen Netzbetreibers: „Nur durch den Einzelverbindungsnachweis wird man untermauern können, dass Vertragsabschlüsse für einen Abodienst nicht getätigt wurden“, erklärt der AK-Experte.
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