Statt Gewinn Post vom Inkassobüro

Mit dem üblichen Trick „Für Sie liegt ein Gewinn bereit“ werden Kunden zur Registrierung animiert. Statt des versprochenen Gewinns meldet sich irgendwann ein deutsches Inkassobüro, verlangt einen Rechnungsbetrag plus Nebenkosten oder droht mit Pfändung. Der AK-Konsumentenschutz warnt vor dieser „Gewinnfalle“.

Für Gewinn im Internet registriert

Ein Grazer staunte nicht schlecht, als er kürzlich einen Gerichtsbrief von der Firma FKH Gbr mit der Aufforderung erhielt, 89,85 Euro zu zahlen. Der Konsument hatte vor einem Jahr eine Gewinnmitteilung erhalten und sich dafür im Internet registriert. Aber statt eines Gewinns kam zuerst eine Rechnung über 27,60 Euro, die sich nun per Europäischem Zahlungsbefehl vom Wiener Handelsgericht auf 89,85 Euro erhöht hat.

Mahnbescheid schriftlich widersprechen

Hinter der Firma FKH und UGV-Inkasso stehen die Gesellschafter Werner Jentzer und Heinz Volandt, die der Verbraucherzentale Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren als Aufkäufer von Geldforderungen von Gewinnspielfirmen bekannt sind, erklärt Mag. Birgit Eisenpass-Fabian zur Inkasso-Masche. Lassen sich die geprellten Gewinner nicht einschüchtern, wird mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht.

„An diesem Punkt müssen Konsumenten handeln und dem Mahnbescheid auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht innerhalb der angegebenen Frist von 30 Tagen widersprechen“, so die AK-Expertin. Erfahrungsgemäß schrecken besagte Firmen dann vor weiteren gerichtlichen Schritten zurück. Um grundsätzlich Ärger zu vermeiden, sind KonsumentInnen gut beraten, dubiose Gewinnmitteilungen in den Papierkorb zu werfen.

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Statt eines Gewinns erhielt Steirer einen Zahlungsbefehl über knapp 90 Euro.
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