Kehrtarife sorgen für rauchende Köpfe

Die im Vorjahr erhöhten Tarife für Rauchfangkehrer sorgen für Verwirrung. Da Kehr- und Kalenderjahr nicht übereinstimmen, vermuteten zahlreiche Steirer eine zweimalige Verteuerung.

Die Kehrgebühren sind per Landesgesetz festgelegt und wurden mit Wirkung 1. Mai 2007 erstmals seit 2000 erhöht. „Da der Abrechnungszeitraum aber vom Kalenderjahr abweicht, erfolgte eine stufenweise Anpassung der Tarife“, erläutert AK-Experte Gerhard Löscher. Daher glaubten viele Kunden an eine doppelte Preiserhöhung.

Wechsel im Sommer möglich

Der Kehrtarif ist ein Höchsttarif, der nicht zur Gänze vom jeweiligen Rauchfangkehrer ausgeschöpft werden muss. Wer mit der Leistung seines Kaminfegers nicht zufrieden ist, kann zu einem anderen Rauchfangkehrer im Zeitraum zwischen 15. Mai und 15. September wechseln. Wenn dieser aus einem anderen Kehrgebiet kommt, können allerdings zusätzliche Wegkosten anfallen. Generell ist die Führung eines Kehrbuches notwendig, in dem der Rauchfangkehrer seine Termine einträgt. Längere Zeit nicht benützte Rauchfänge (mehr als 6 Monate) sind schriftlich abzumelden und daher gebührenfrei.

Da die Kehrgebühren von der Art der Feuerungsanlage, der Nennheizleistung und der Anzahl der Kamine abhängen, sind die Tarife für Kunden nicht immer leicht nachvollziehbar. Der Rauchfangkehrer muss aber auf Wunsch unentgeltlich eine detaillierte Jahresabrechnung für seine Leistungen vorlegen.

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