Keine Angst vor offenem Arbeitsmarkt
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Keine Angst vor dem 1. Mai: Die Sorge, die Öffnung des Arbeitsmarktes für acht neue EU-Länder werde zu einem Ansturm aus dem Osten führen, wurde bei einer AK-Veranstaltung im Grazer Kammersaal nicht geteilt. „Wir werden keinem Migrationsdruck ausgesetzt sein“, ist Dr. Ingrid Nowotny vom Arbeits- und Sozialministerium überzeugt.
Video - Arbeiten ohne EU-Grenzen
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Einleitend verteidigte AK-Präsident Walter Rotschädl die Übergangsfristen für die acht Länder (Slowenien, Ungarn Tschechien, Slowakei, Polen und das Baltikum) als „wichtig und notwendig“, wodurch eine kontrollierte Zuwanderung in den vergangenen sieben Jahren in bestimmten Branchen ermöglicht wurde.
Unterentlohnung wird bestraft
Mit derzeit 450.000 ausländischen Beschäftigten weist der österreichische Arbeitsmarkt bereits einen hohen Ausländeranteil von 12 bis 13 Prozent aus, berichtete Nowotny, 260.000 davon stammen aus Nicht-EU-Ländern. Der steirische Arbeitsmarkt sei aber auf den 1. Mai gut vorbereitet. Die zusätzlichen Arbeitskräfte (gerechnet wird mit bis zu 3.000 Personen in der Steiermark) werden nur dort hinkommen, wo es eine Nachfrage gibt. Durch das neue Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping werde eine effektive Lohnkontrolle möglich: „Unterentlohnung steht jetzt unter Strafe – und das ist auch gut so“, erklärte Nowotny. (Referatsunterlagen in der Infobox)
Finanzpolizei aufgestockt
Die Finanzpolizei als neu geschaffene Organisation löst ab 1. Mai die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) ab. Für den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping wird das Personal dieser Behörde bis 2014 auf rund 600 Mitarbeiter verdoppelt. Bernd Schlögl, der Teamleiter der Finanzpolizei beim Finanzamt Graz-Stadt, sieht Probleme bei der Strafverfolgung im Ausland, etwa wenn eine ungarische Firma ihre zu einem Auftrag in Österreich mitgebrachten Beschäftigten zu niedrig entlohnt. Im Vorjahr wurden von der KIAB bei 4.000 kontrollierten Firmen insgesamt 1.500 Strafanzeigen erstattet.
Strafen bis zu 50.000 Euro
Auf dem Papier drohen Strafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro (im Wiederholungsfall) bei Entlohnung unter dem Kollektivvertrag. Sind in einer Firma mehr als drei Fälle betroffen, kostet es mindestens 2.000 Euro pro Arbeitnehmer. Heimo Schmidhofer von der steirischen Gebietskrankenkasse sieht in den harten Strafen eine wesentliche Verbesserung, da den Arbeitgebern eine Bezahlung unter dem KV trotz Nachzahlungen billiger gekommen sei als eine korrekte Entlohnung. Der BUAK-Vertreter Heinz Unterweger kündigte an, bei den Überprüfungen der Baustellen (in Absprache mit Finanzpolizei und GKK) gehe es neben Lohndumping auch um die Prüfung von Scheinselbstständigkeit und Aufklärung der Beschäftigten.
Die von Claudia Gigler (Kleine Zeitung) moderierte Podiumsdiskussion drehte sich um die Umsetzbarkeit von Strafen im Ausland und eine koordinierte Zusammenarbeit aller befassten Stellen. „Wir müssen wachsam sein, dass es nicht zu einem Sozialtourismus kommt“, meinte Dr. Nowotny, bisherige Kontrollen der Anmeldebescheinigungen hätten aber keinen großen Missbrauch ergeben.
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