Welches Kinderbetreuungsgeld für Ihre Familie?

Seit 1. Jänner gibt es zwei neue Varianten beim Kinderbetreuungsgeldbezug: 12+2 Monate 80% des bisherigen Nettoeinkommens oder 12+2 Monate 1.000 Euro. Aufrecht bleiben die Möglichkeiten, 30+6, 20+4 oder 15+3 Monate mit ihren jeweiligen Tagsätzen. Aber für wen lohnt sich nun welche Variante? AK-Frauenreferentin Mag. Bernadette Pöcheim gibt Tipps, wie Eltern die für sie beste Form der staatlichen Unterstützung finden.

„Welche Variante des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs Familien auch wählen, fest steht, dass sich beide Partner auf ein Modell einigen müssen“, erklärt AK-Frauenreferentin Pöcheim. Das kann schwierig werden! So mancher Vater wäre ein Kandidat für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG), bei dem 80% des monatlichen Nettoeinkommens ausbezahlt werden. Immerhin verdienen fast vier von fünf unselbständig erwerbstätigen Steirern mehr als 1.250 Euro pro Monat und bekämen somit mehr als 1.000 Euro monatlich. Aber nur knapp 38% der SteirerInnen werden so gut bezahlt – und die treten üblicherweise längere Karenzzeiten an als ihre Partner.

Noch krasser ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei jenen, die den Höchstsatz von 2.000 Euro monatlich beziehen könnten, also jenen, die pro Monat mehr als 2.500 Euro netto verdienen: Bei den Männern sind das immerhin gut 12%, bei den Frauen nicht einmal 3% – aufgeteilt auf alle Altersstufen.

Unterschiedliche Gesamtsumme

Ein häufig verbreiteter Irrtum ist, dass in Summe alle gleich viel Geld bekämen, egal, nach welchem Modell sie sich das KBG ausbezahlen lassen. „Beim einkommensabhängigen KBG bekommen, wie man auf den ersten Blick sieht, diejenigen mit dem Höchstsatz, der insgesamt gut 24.000 Euro ausmacht, genau doppelt so viel wie jene mit dem niedrigsten Satz. Aber auch bei den anderen Varianten gibt es Unterschiede“, betont die AK-Frauenreferentin.

„Gehen jeweils beide Elternteile in Karenz, bekommt die Familie insgesamt 15.098 Euro bei der längstmöglichen Variante, 14.021 beim Modell 20+4 Monate und 13.075 bei 15+3. Trotzdem hängt es von den Lebensumständen ab, welches Modell für die eigene Familie die größtmögliche staatliche Unterstützung bietet.

„Da bei der Mutter mit dem Wochengeldbezug für ein weiteres Kind der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das davor geborene Kind endet, auch wenn die angemeldete Bezugszeit noch nicht vorüber ist, lohnt sich eine kürzere Variante zum Beispiel dann, wenn eine Familie Kinder in geringem zeitlichen Abstand plant“, erklärt Pöcheim. Bezieht zu Beginn des Mutterschutzes gerade der Vater das Kinderbetreuungsgeld, endet sein Anspruch mit der Geburt des Geschwisterkindes.

Weiterbezug nach Karenzende?

Auch Eltern, die schnell wieder in den Job zurück wollen und so gut verdienen, dass ihnen die Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro jährlich zum Problem werden kann, sollten eine kürzere Bezugsvariante wählen – entsprechend der angepeilten Karenzzeit. Wer allerdings nach kurzer Zeit in Teilzeit wieder zu arbeiten beginnen möchte und dabei nicht mehr als 60% des Nettoeinkommens vor der Karenz bezieht, kann seinen KBG-Bezug wie geplant weiter fortsetzen, so die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung.

„Grundsätzlich problematisch ist es jedoch, wenn einer der beiden Partner noch nach dem 2. Geburtstag des Kindes daheim bleibt“, betont die AK-Frauenreferentin. „Mit diesem Geburtstag erlöschen nämlich Kündigungsschutz und Rückkehrrecht in den alten Job. Ein so großes Risiko einzugehen sollte sich jede Familie gut überlegen – gerade in jenen Zeiten, in denen ein aufrechtes Dienstverhältnis unschätzbar viel wert ist!“

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