Krank im Urlaub

Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung unverzüglich mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erkrankung im Ausland

Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. Diese behördliche Bestätigung brauchen Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

E-Card & Urlaubskrankenschein

Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen: Dann sollten Sie auch vorsorgen, dass sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen können. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln.

Wo gilt die E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte)?

In der EU, in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz brauchen Sie beim Arzt nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung vorweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Bitte kontrollieren Sie vor der Abreise, ob Ihre EKVK noch nicht abgelaufen ist. Bedenken Sie außerdem: Mit Ihrer Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fahren Sie nur ins Ausland, um sich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, müssen Sie selbst zahlen.

Bosnien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Türkei

Für Bosnien, Kroatien, Montenegro, Serbien und die Türkei gilt die E-Card nicht. Für diese Länder bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen so genannten Betreuungsschein. Diesen müssen Sie am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen Krankenschein eintauschen. Erst dann können Sie zum Arzt gehen.

Andere Länder

In allen anderen Ländern müssen Sie die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt Ihnen dann die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundigen Sie sich nach einer privaten Reiseversicherung, wenn Sie auch hier vorbeugen wollen.

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