Pflegeheime - Schutz durch Heimvertragsgesetz
Das neue Heimvertragsgesetz schafft neue Rechte für pflegebedürftige Menschen.
Mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Heimvertragsgesetz wurde endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass immer mehr Menschen auf die Betreuung in Alten- und Pflegeheimen angewiesen sind. Viele HeimbewohnerInnen bzw. deren Angehörige sind mit der Beurteilung der zumeist vorgedruckten Verträge überfordert, berichtet AK-Sozialversicherungsexperte Mag. Alexander Gratzer aus der täglichen Beratungspraxis. Das neue Heimvertragsgesetz trägt dem besonderen Schutzbedürfnis alter und pflege-bedürftiger Menschen Rechnung und schafft neue Rechte zum Schutz vor vertraglicher Übervorteilung.
Weitere Informationen: AK-Sozialversicherung,
Tel: 057799-2444.
AK Steiermark
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