Der neue Arbeitszeitkalender ist da!

Die Arbeitszeit für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf grundsätzlich 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die AK empfiehlt Aufzeichnungen über eine Mehrarbeit.

Für Jugendliche sind Überstunden grundsätzlich verboten. Werden Überstunden trotz Verbotes geleistet, sind diese mit einem Zuschlag von 50 Prozent gesondert zu bezahlen oder, wenn Lehrling und Lehrberechtigte/r einverstanden sind, durch Zeitausgleich abzugelten. Manche Kollektivverträge sehen höhere Zuschläge vor.

Um Überstunden und Mehrarbeit beweisbar einfordern zu können, ist es notwendig, die Arbeitszeiten selbst genau mitzuschreiben. Die AK-Jugend stellt daher auch für das Jahr 2008 kostenlos Arbeitszeitkalender zur Verfügung. In diesen sollten täglich Arbeitsbeginn und Ende sowie Pausen eintragen werden.
Bestellungen per E-Mail an: broschuerenzentrum@akstmk.at

Verfallsfristen beachten

Wenn im Betrieb Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden, die nicht alle Stunden aufweisen, sollte man keinesfalls bestätigen, dass diese richtig sind. Würde man diese Aufzeichnungen unterschreiben, besteht die Gefahr, dass man keine Nachforderungen stellen kann.

Achtung: In vielen Kollektivverträgen sind Verfallsfristen für Mehrarbeits- und Überstundenentgelt vorgesehen (z. B. 3 Monate).

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