Mehrwertdienste - die teuren 0900er Nummern
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Für die 0900er Nummern zahlt man wesentlich höhere Gebühren als für normale Telefongespräche. Vorsicht im Bereich dieser Mehrwertnummern geboten, denn Netzbetrügereien nehmen stark zu.
- Ausübungsregeln für "900er-Nummern"
- So schützen Sie sich vor 09x-SMS
- Praxisbeispiel: Hohe Telefonrechnung durch Mehrwertdienste
- Für Mehrwertdienste ist der Rufnummernbeginn 900, 901, 930, 931 und 939 vorgesehen. Kostengünstige Dienste können auch unter 810, 820 und 821 erbracht werden.
- Über Dialersoftware verrechnete Dienste sind im Bereich 939 anzubieten.
- Im Bereich 901 und 931 dürfen nur eventtarifierte Dienste angeboten werden. Das sind Services, die zeitunabhängig mit einem Einmalentgelt abgerechnet werden, zB Voting-SMS.
- Im Bereich 900 und 901 dürfen keine Erotik-Dienste angeboten werden.
Höchstpreise für 09-Nummern
Mehrwertdienste dürfen maximal € 3,64 pro Minute oder € 10,- pro Event (einmal verrechnetes Pauschalentgelt) kosten.
Ausnahme: Faxabrufdienste (ohne gesicherte Entgeltinformation) dürfen maximal mit € 1,50 pro Minute verrechnet werden.
Die Tarifimpulse dürfen nicht ungünstiger sein als
1. maximal 60 Sekunden im Vorhinein und danach sekundengenau
2. jeweils maximal 30 Sekunden im Vorhinein.
- kein Entgelt für 800-Dienste
- max. € 0,10 pro Minute oder Event für 810-Dienste
- max. € 0,20 pro Minute oder Event für 820-Dienste
- max. € 0,20 pro Event für 821-Dienste
Werbung für Mehrwertdienste
Die Werbung muss eine korrekte Beschreibung des Inhalts und eine Entgeltinformation enthalten (€ pro Minute oder Event). Wenn der Gesamtumfang des Dienstes abschätzbar ist (zB Tonbandinfo), sind die Gesamtkosten für die vollständige Dienstenutzung anzugeben. Entgeltangaben müssen gut lesbar sein.
Entgeltinfo vor der Verbindung
Der Nutzer muss vor dem Herstellen der Verbindung eine Entgeltinformation erhalten. Dafür darf noch kein Entgelt verrechnet werden. Erfasst sind Dienste in den Bereichen 901, 930 und 931. Die Entgeltinfo entfällt bei eventtarifierten Sprach- und SMS-Diensten, bei denen die vom Nutzer gesendeten Nachrichten verrechnet werden, die nicht teurer als € 0,70 sind, sofern sich das maximale Entgelt aus der Nummer ableiten lässt. Beispiel: 90101 für max. 10 Cent, 90107 für 70 Cent. Deshalb Preise vorsichtshalber beim Anbieter erfragen.
zum SeitenanfangSo schützen Sie sich vor 09x-SMS
Möchten Sie verhindern, dass Ihnen kostspielige Mehrwert-SMS gesendet oder von Ihrem Handy aus gesendet werden, so können Sie bei Ihrem Handybetreiber eine kostenlose Mehrwert-SMS-Sperre veranlassen. Beachten Sie aber: Lästige Spam-SMS können durch die Mehrwert-SMS-Sperre nicht zuverlässig gebannt werden. Die Sperre verhindert aber die Verrechnung von nicht bestellten Mehrwert-SMS-Diensten.
Laut Telekomrecht müssen die Netzanbieter ihren Handykunden die kostenlose Sperre von Mehrwertdiensten generell ermöglichen. Beantragt werden kann die Sperre einmal pro Jahr kostenlos. Lässt man die Sperre (nach ihrer Aufhebung) im selben Jahr nochmals einrichten, darf der Anbieter einen Aufwandsersatz verrechnen.
Beschwerden über unseriöse SMS-Praktiken nehmen in der AK Konsumentenberatung stark zu. So versandte z.B. erst kürzlich ein – inzwischen vom Netz genommener – oberösterreichischer Mehrwertdienst unerbetene SMS mit Gewinnspiel-Inhalten. Den betroffenen KonsumentInnen verrechnete der Versender die belästigenden Nachrichten auch noch teuer als "bestelltes“ Abo.
Immer öfter verletzen Spam-SMS nicht nur die Privatsphäre, sondern es wird obendrein kostspielig. Die Betroffenen müssen auch noch aktiv werden, um Entgelte für angeblich genutzte Dienste beim Handy-Anbieter zu beeinspruchen.
Praxisbeispiel: Hohe Telefonrechnung durch Mehrwertdienste
Teure Bewerbung
Frau Helga S. reagierte auf die Zeitungsannonce „Hoteltester gesucht“. Sie bestellte unter einer kostspieligen Mehrwertnummer die Bewerbungsunterlagen und hörte fortan nichts mehr vom Anbieter. Da Betrugsverdacht besteht, ermittelt mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft.
Kostspieliges Gratis-Game
Zu den Vorlieben des dreizehnjährigen Mathias zählte es auf Internetseiten zu surfen, auf denen Gratis-Computerspiele zum Herunterladen angeboten werden. Bei einem Ladevorgang übersah er einen versteckt platzierten Kostenhinweis und installierte einen Dialer, der eine teure Internetverbindung zu einer kostspieligen Auslandszone herstellte. Das geringe Alter des Nutzers und die ungeeigneten Preisinformationen bewogen den Telekomanbieter, auf die Forderung zu verzichten.
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