Missbräuchliche Vertragsklauseln
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Erfolg im Kampf gegen unzulässige Änderungen von Kreditverträgen: Im Auftrag der steirischen Arbeiterkammer klagte der VKI die Raika Graz-Straßgang und Sparda Villach, die in erster Instanz verurteilt wurden.
Kreditaufschlag durch stille Zustimmung erhöht
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang durch eine Kundenmitteilung ändern kann, und diese Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Für das Gericht ist die betreffende Klausel (Z 45 Abs 3) unzulässig. Auch das konkrete Schreiben der Raika, das 2010 an rund 1.200 Kunden ging, über eine Erhöhung des Kreditaufschlages um 0,5 Prozent im Wege einer stillen Zustimmung der Kunden binnen 8-Wochen-Frist ist gesetzwidrig (nicht rechtskräftiges Urteil in der Infobox).
Widerspruch hätte Erhöhung verhindert
Für den AK-Experten Peter Jerovschek ist die nicht rechtskräftige Entscheidung ein erstes richtungsweisendes Urteil, da die betreffende Klausel auch von anderen Banken verwendet wird. „Kunden konnten gar nicht klar erkennen, dass es sich im Schreiben nur um ein Angebot zur Vertragsänderung handelte. Bei einem Widerspruch hätte sich nichts am ursprünglichen Kreditvertrag geändert.“ Die inkriminierte Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, da dem Verbraucher die konkret zu zahlende Zinsrate erst nach schweigender Zustimmung zur Vertragsänderung mitgeteilt wurde.
Urteil bei Fremdwährungskredit
Einen weiteren Erfolg verbuchte die steirische AK bei Fremdwährungskrediten: In diesem Fall liegt ein Ersturteil (nicht rechtskräftig) gegen die Sparda Villach/Innsbruck vor, die einen unzulässigen Refinanzierungszuschlag von rund 250 Kunden verlangte. Dazu stellte das Gericht fest: Die Refinanzierungskosten einer Bank, die über den LIBOR hinausgehen, sind ausschließlich in der subjektiven Sphäre der Bank angesiedelt. Eine ausschließliche Überwälzung dieses Refinanzierungsrisikos auf den Kunden benachteiligt diesen gröblich.
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