Muttersein ist kein Beruf, aber trotzdem pensionswirksam
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Muttertag – ein Anlass, um sich auch mit dem Leben nach der intensiven Mutterphase auseinanderzusetzen: Denn Frauen, die sich ausschließlich auf ihre Mutterrolle konzentrieren, haben keine eigene Alterssicherung. Für all jene, die sich einen Pensionsanspruch erworben haben, sind die Jahre der Kindererziehung keine verlorenen. Möchte frau wissen, wie viele Pensionszeiten sie bereits erworben hat, kann sie bei der Pensionsversicherungsanstalt eine kostenlose „Zwischenbilanz“ beantragen.
16% Frauen ohne Pensionsanspruch
Vor dem Kauf einer neuen Hose den Mann fragen müssen. Oder aus finanziellen Gründen keinen Ausweg aus einer lieblosen Partnerschaft finden. Derartige unerfreuliche Situationen können Frauen treffen, die ihr Leben lang in der Familienarbeit aufgegangen sind und dabei ihre eigene Existenzsicherung vernachlässigt haben. „Derzeit haben 16 Prozent der Österreicherinnen im Pensionsalter keinen eigenen Pensionsanspruch. Zwei Drittel jener Frauen, die einen Anspruch haben, leben am Existenzminimum – das sind wirklich alarmierende Zahlen“, betont AK-Frauenreferentin Mag. Bernadette Pöcheim.
Berufsunterbrechungen und Phasen der Teilzeitarbeit wirken sich finanziell negativ auf das ganze restliche Lebenseinkommen und auf die Pension aus und sollten daher kurz gehalten werden. Verlorene Jahre sind die Zeiten der Kindererziehung jedoch auch für die Pension nicht, sofern sich eine Frau prinzipiell den Anspruch auf eine Alterspension erworben hat.
Maximal vier Jahre pro Kind
Grundsätzlich werden pro Kind 48 Monate als Kindererziehungszeit für die Pension angerechnet, bei Mehrlingsgeburten 60 Monate. Hat eine Frau beispielsweise im April 2012 ein Kind bekommen, ist die Zeit ab Mai 2012 bis inklusive April 2016 als Kindererziehungszeit pensionswirksam – auch wenn die Betroffene während dieser Zeit ihre Berufstätigkeit wieder aufgenommen hat.
Bekommt sie während dieses Zeitraums jedoch ein weiteres Kind, endet mit dem Beginn der Erziehungszeit für das Neugeborene jene für das ältere Geschwisterkind. Bei zwei Kindern im Zweijahresabstand werden der Mutter also insgesamt sechs Jahre für die Pension angerechnet. Positiv wirken sich die Erziehungszeiten aber nicht nur auf die Pensionsmonate, sondern auch auf die Höhe der Pension aus. Derzeit zahlt der Staat während der Kindererziehungszeit Beiträge für ein fiktives Gehalt von 1570,35 Euro in die Pensionskassa ein. Ist eine Frau während dieses Zeitraums auch erwerbstätig, bekommt sie die staatlichen Beiträge zusätzlich zu ihren eigenen Zahlungen an die Pensionskassa.
Kostenlose Pensionsauskunft
Frauen, die wissen möchten, wie viele Pensionsmonate sie bereits gesammelt haben – durch Erwerbsarbeit und Kindererziehung –, können das relativ einfach und kostenlos feststellen lassen: In der Landesstelle in Graz kann frau die Information von Montag bis Freitag zwischen 7 und 15 Uhr nach Vorlage eines Lichtbildausweises sofort erhalten. Ebenso schnell geht es bei den Sprechtagen in den Bezirkshauptstädten, für die allerdings eine telefonische Anmeldung erforderlich ist. Termine und Telefonnummern für die Voranmeldung finden sich auf der Homepage der PVA (www.pensionsversicherung.at) oder können telefonisch unter 05 0303 erfragt werden.
Schriftliche Anträge sind formlos an die PVA, Eggenberger Straße 3, 8021 Graz zu stellen. Beigelegt werden muss die Kopie eines Lichtbildausweises. Allerdings bekommt frau die Information dann erst nach zwei bis drei Monaten.
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