ÖAAB-ÖVP: Freibeträge für Krankendiätverpflegung anheben
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Antrag
Kranke, die Mehraufwendungen wegen einer Kranken-Diätverpflegung benötigen, können die dabei anfallenden finanziellen Belastungen mittels Pauschalsatz bei der Lohn- und Einkommenssteuer als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.
Diese Pauschalsätze können bei Krankheiten wie Neurodermitis, Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Leber- oder Nierenkrankheiten, wo Diätverpflegung ärztlich verschrie-ben ist, beansprucht werden. Die Pauschalsätze sind jedoch seit 1996 unverändert. Damals betrug z.B. die monatliche Pauschale 950 Schilling und ist bis heute mit 70 Euro unverändert. Nachdem sich der Verbraucherpreisindex in der Position Nahrungsmittel seit 1997 um 32,84% erhöht hat, wäre eine Anpassung der Pauschalsätze im Sinne der Betroffenen auf 100 Euro notwendig, um einen Teuerungsausgleich zu erwirken.
Die AK-Vollversammlung fordert den Finanzminister auf, die Verordnung für die Kranken-Diätverpflegung abzuändern und die pauschalen Absetzbeträge um 40 % zu erhöhen.
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