ÖAAB-ÖVP: Verschrottungs- und Umstiegsprämie für Umweltzone
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Dringlichkeitsantrag
Die Stadt Graz und das Land Steiermark haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, dass spätestens mit dem Jahre 2011 die Stadt Graz und Teile des Grazer Umlandes zur Umweltzone erklärt werden. Das bedeutet für Pendlerinnen und Pend-ler bzw. für sämtliche Autofahrer die in Graz ein Dieselfahrzeug benutzen, welches älter als Baujahr 2006 ist, dass für dieses Verkehrsmittel Fahrverbot innerhalb der Zone herrscht.
Diese Dreiparteieneinigung in Stadt und Land bringt massive Probleme für alle be-troffenen Fahrzeugbesitzer insbesondere für jene, die sich kein neues Auto leisten können. Die Maßnahme scheint aufgrund der Erfahrungen aus Deutschland wenig Effekt für die Umwelt zu bringen und sollte, wenn sie nicht verhinderbar ist, zumin-dest erst mit einer Übergangsfrist von 3 – 5 Jahren eingeführt werden.
Da sehr viele Pendlerinnen und Pendler betroffen sind, die keine andere Möglichkeit haben als mit ihrem derzeitigen Fahrzeug zur Arbeit zu gelangen, müssen in dieser Umweltzone Entlastungsmaßnahmen für PendlerInnen und sozial schwache Men-schen gesetzt werden.
Ein guter Ansatz dafür wäre, die bereits erprobte Verschrottungsprämie aber auch eine UmstiegSprämie anzubieten, mit der Auflage, dass nicht nur die Anschaffung eines Neufahrzeuges für die Auszahlung der Unterstützung erforderlich wird, sondern lediglich der nachgewiesene Umstieg auf ein Fahrzeug (Gebrauchtwagen), welches in den Umweltzonen verwendet werden darf. Ebenso muss die Umrüstung auf Parti-kelfilter weiterhin gefördert werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die zuständigen Gesetzgeber in Bund und Land auf, im Zusammenhang mit der allfälligen Ein-führung von Fahrverboten in Umweltzonen, eine Verschrottungs- bzw. Umstiegsprämie für Altfahrzeuge in der Höhe von € 1.500,- bereit zu stellen und die Nachrüstung von Partikelfiltern zu forcieren, damit auch sozial schwache PendlerInnen und Bewohner einer Umweltzone die Möglichkeit des Umstieges auf ein anderes Fahrzeug bekommen, damit ihre notwendige Mobilität erhalten bleibt. Die Aktion muss sowohl alle PendlerInnen, als auch alle Bewohner einer Umweltzone, die ein Fahrzeug besitzen, welches von einem allfälligen Fahr-verbot betroffen ist, umfassen, wenn die betreffenden Personen nach den Ein-kommensrichtlinien der steirischen Pendlerbeihilfe förderungsfähig sind.
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