FSG: Flächendeckende Lkw-Maut

Resolution

Mit 1. 1. 2004 wurde in Österreich die Lkw-Maut eingeführt und damit ein erster Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Verkehr gesetzt. Die Lkw-Maut hat dazu beigetragen, dass Leerfahrten vermieden werden, und hat die enorme Zunahme im Straßengüterverkehr zumindest gedämpft. Die allgemein befürchtete Umlegung der Mautkosten auf die Endverbraucherpreise hat bei einer durchschnittlichen Maut von 22 Cent lediglich zu Preissteigerungen im Ausmaß von0,21% geführt, wie das ÖIR errechnete. Trotzdem steigt der Lkw-Verkehr in Europa weiterhin stärker als das Wirtschaftswachstum. Als Alarmzeichen ist die Zunahme des Schwerverkehrs in
Ostösterreich um 37% in nur einem Jahr zu werten. Da dem Lkw-Verkehr nicht alle externen Kosten (Infrastruktur-, Umwelt-, Gesundheits- und Unfallkosten) angelastet werden, müssen 2,6 % des BIP von der Allgemeinheit für diese externen Kosten aufgewandt werden. Dazu kommt noch die Quersubventionierung durch den die Verkehrsinfrastruktur weit geringer belastenden Pkw-Verkehr. Gleichzeitig verliert der Verkehrsträger Schiene weiter an Marktanteilen.

Mit der Ausdehnung der Lkw-Maut auf das gesamte österreichische Straßennetz würde

- die Kostenwahrheit zwischen Straße und Schiene weiter verbessert,
- der Zuwachs im Straßengüterverkehr stärker gebremst,
- und den Klimaschutzzielen geholfen werden.

Darüber hinaus würden lt. ÖIR noch zusätzliche 430 Mio an Einnahmen anfallen, die für Infrastrukturprojekte und den Ausbau des Nahverkehrs eingesetzt werden könnten. Dass Mautsysteme geeignet sind, Verkehrsströme positiv zu lenken, zeigt bereits seit längerem die Schweiz. Ebenfalls erfolgreich ist hier die Tschechei, die mit 1.1.2007 die Lkw-Maut auf dem übergeordneten Straßennetz eingeführt hat. Ungarn und die Slowakei werden die Lkw-Maut 2008 erhöhen, Slowenien wird sie 2012 auf alle Straßen ausdehnen.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf,

1. die Lkw-Maut bis 2010 auch auf das niederrangige Straßennetz auszudehnen,
2. die Lkw-Maut auf Autobahnen um 4 Cent als Ausgleich zu der im Regierungsprogramm vereinbarten Senkung der Kfz-Steuer für Lkw anzuheben, und
3. die Lkw-Maut als Bundesabgabe einzuheben und diese Einnahmen dem Bund,
den Ländern und den Gemeinden nach einem Verteilungsschlüssel zweckgebunden für Infrastruktur und öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung zu stellen.

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